Panorama

Als Kandidat "nicht würdig"Rechter darf kein Richter werden

13.08.2015, 19:29 Uhr
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Bei einer Hausdurchung beschlagnahmte Gegenstände der mittlerweile verbotenen Organisation "Kameradschaft Hamm". Auch der Anwärter für das Rechtsreferendar war dort Mitglied. (Foto: picture alliance / dpa)

Ein Gericht in NRW verwehrt einem Rechtsextremen den Einstieg ins Rechtsreferendariat. Die Richter begründen ihre Entscheidung mit der Vorgeschichte des Bewerbers. Der Mann ist zehnfach vorbestraft.

Ein einschlägig vorbestrafter Rechtsextremer darf in Nordrhein-Westfalen kein Rechtsreferendar werden. Der Mann, der Mitglied im Bundesvorstand der Partei "Die Rechte" sowie der mittlerweile verbotenen "Kameradschaft Hamm" ist, sei "nicht würdig", in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen zu werden, heißt es in einem vom Oberverwaltungsgericht Münster veröffentlichten Beschluss. Das Gericht bestätigte damit die Rechtsauffassung des Landes. (Az. 6 B 733/15)

Der Entscheidung zufolge dient der juristische Vorbereitungsdienst der Ausbildung zu Berufen, "deren wesentlicher Inhalt die Verwirklichung des Rechts" sei. Vor diesem Hintergrund fehle es dem Bewerber "an der Würdigkeit", so das Gericht.

Bereits mehrfach verurteilt

Der bekennende Rechtsextremist war von 2004 bis 2015 insgesamt zehn mal verurteilt worden, unter anderem wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung, Beleidigung, Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

"Die Summe, die Bandbreite sowie die Qualität der über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren begangenen Straftaten" begründen dem Beschluss zufolge die Unwürdigkeit des Antragstellers für den juristischen Vorbereitungsdienst. Damit kann der Betroffene weder Richter noch Staatsanwalt werden.

Quelle: ntv.de, spt/dpa

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