Kachelmann-ProzessSpurensuche auf Oberschenkeln

Im Kachelmann-Prozess wird es medizinisch: Im Gerichtssaal werden Fotos gezeigt von Blutergüssen auf den Oberschenkeln der Frau, die der Wettermoderator vergewaltigt haben soll. Die entscheidende Frage: Hat sich das mutmaßliche Opfer die Verletzungen möglicherweise selbst zugefügt? Der angehörte Experte zumindest glaubt genau das.
Im Prozess gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann hat der Münsteraner Rechtsmediziner Bernd Brinkmann vor dem Landgericht Mannheim ausgesagt. Die Verteidigung hatte Brinkmann als Gutachter vorgeschlagen, das Gericht hatte den erfahrenen Experten bereits im Oktober wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. In einer Expertise hatte Brinkmann noch vor Verfahrensbeginn geschrieben, dass sich die 37-jährige ihre Verletzungen selbst zugefügt haben könnte.
Nun wurde Brinkmann als sogenannter sachverständiger Zeuge gehört. Das bedeutet: Er durfte nur über seine Wahrnehmungen sprechen, jedoch vor Gericht keine Schlussfolgerungen daraus ziehen. Nach Darstellung der Frau sollen die Blutergüsse entstanden sein, als Kachelmann mit den Knien ihre Oberschenkel auseinanderdrückte.
Hierzu allerdings scheint die von Brinkmann festgestellte Form der Hämatome nicht zu passen. Brinkmann zog Vergleiche zu Verletzungen durch Faustschläge. "Die sichelförmige Kontur ist bekannt von entsprechenden Verletzungen bei Kindesmisshandlungen", so Brinkmann. Hierfür brauche es "eine gewisse kinetische Energie" - sprich: eher einen Schlag als einen dauerhaften Druck. Die mögliche, aber nicht ausgesprochene Schlussfolgerung: Sabine W. (Name geändert) könnte sich die Blutergüsse selbst zugefügt haben.
Schwenn greift Gutachterin an
Zu Beginn der Verhandlung hatte Verteidiger Johann Schwenn die psychologische Sachverständige Luise Greuel angegriffen. Die Verteidigung will Greuel aus dem Prozess drängen und hatte bereits vorletzte Woche einen Ablehnungsantrag wegen Befangenheit gestellt.
Greuel hatte die Glaubhaftigkeit der Aussage von Sabine W. untersucht - mit offenem Ergebnis: Es könnte weder ausgeschlossen werden, dass sie absichtlich lüge, noch dass es sich um eine autosuggestiv generierte Aussage handele. Ein "etwaiger Erlebnisgehalt" lasse sich nicht bestätigen. Kachelmanns früherer Verteidiger Reinhard Birkenstock hatte das Gutachten stets als entlastend interpretiert.
Allerdings nimmt Greuel auch zur Möglichkeit einer Traumatisierung der Frau Stellung. Dabei, kritisierte Schwenn, stelle sie "eine von radikalfeministischen Autorinnen ersonnene Theorie" über die Traumatisierung von Vergewaltigungsopfern als gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis dar. Dabei machte sich Schwenn die Mühe, Greuels 1993 erschienene Dissertation über die "Polizeiliche Vernehmung vergewaltigter Frauen" zu zerpflücken.
Über den Befangenheitsantrag ist noch nicht entschieden. Der Prozess soll am kommenden Montag mit der Vernehmung der medizinischen Sachverständigen fortgesetzt werden.