Panorama

Verrat von DienstgeheimnissenVerfahren nach Hoeneß-Anzeige eingestellt

24.08.2014, 00:06 Uhr

Gelangte Uli Hoeneßdie Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung durch Indiskretionen der Behörden an die Öffentlichkeit? Nach akribischer Suche konnte kein Schuldiger ausgemacht werden, teilt die Staatsanwalschaft mit.

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Nein, ein Verrat von Dienstgeheimnissen war im Fall von Hoeneß Steuerhinterziehungs-Akte nicht festzustellen. (Foto: picture alliance / dpa)

Die Staatsanwaltschaft München hat nach Informationen der "Bild am Sonntag" das Verfahren wegen Verrats von Dienstgeheimnissen im Fall Uli Hoeneß eingestellt. "Wir konnten keine verantwortliche Person feststellen", zitierte die Zeitung in einer Vorabmeldung einen Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der frühere FC-Bayern-Präsident hatte 2013 Anzeige erstattet, weil Informationen aus seiner Steuerakte in die Öffentlichkeit gelangt waren.

Damals kursierten Gerüchte, seine Selbstanzeige sei durch Indiskretionen der Behörden öffentlich bekannt geworden. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft bayerische Finanzbehörden durchsucht. Betroffen waren dem Bericht zufolge das für Hoeneß zuständige Finanzamt Miesbach, die Steuerfahndung in Rosenheim und das Rechenzentrum der bayerischen Finanzverwaltung in Nürnberg.

Das Landeskriminalamt habe über Monate Daten ausgewertet, um abzugleichen, welcher Beamte auf die Steuerakte des Sportmanagers zugegriffen hatte, berichtete die Zeitung weiter. Auf die Verletzung des Dienstgeheimnisses droht Beamten bis zu fünf Jahre Haft.

Hoeneß war im März wegen Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte für Spekulationsgeschäfte in der Schweiz jahrelang keine Steuern gezahlt und dadurch Steuern in Höhe von rund 28,5 Millionen Euro hinterzogen. Hoeneß ist seit Anfang Juni in der Justizvollzugsanstalt Landsberg inhaftiert.

Quelle: ntv.de, awi/AFP