Politik

Freie Meinungsäußerung: Abtreibungsprotest erlaubt

Der Abbruch einer Schwangerschaft berührt bei manchen Menschen religiöse oder moralische Gefühle. Ihrem Protest dürfen sie Ausdruck verleihen, allerdings müssen sie auch die Meinung anderer respektieren.

In anderen Ländern, wie in Spanien, gehen viele Menschen aus Protest gegen Abtreibungen auf die Straße.
In anderen Ländern, wie in Spanien, gehen viele Menschen aus Protest gegen Abtreibungen auf die Straße.(Foto: dpa)

Ein Abtreibungsgegner darf offensiv vor der Praxis von Ärzten protestieren, dieSchwangerschaftsabbrüche vornehmen. Mit dieser Entscheidung gab das Bundesverfassungsgerichtin Karlsruhe einem Mann recht, der sich in München vor eine Gynäkologen-Praxis gestellt,Flugblätter verteilt und mit Plakaten auf die seiner Ansicht nach "rechtswidrigenAbtreibungen" des Frauenarztes aufmerksam gemacht hatte. Der Mediziner hatteauf Unterlassung geklagt und damit vor dem Münchner Landgericht sowie dem Oberlandesgerichtumfassend recht bekommen. Das Bundesverfassungsgericht hob diese Urteile nun aufund verwies die Sache zurück ans Landgericht. (AZ.: 1 BvR 1745/06)

Die Äußerungen des Abtreibungsgegners seien "wahre Tatsachenbehauptungen",die den betroffenen Arzt "weder in seiner besonders geschützten Intim- nochin seiner Privatsphäre treffen", hieß es in der Begründung der Karlsruher Richter.Der Gynäkologe habe kein Geheimnis daraus gemacht, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmenund darauf im Internet selbst hingewiesen. Mit dem Thema Abtreibung sei außerdemein "Gegenstand von wesentlichem öffentlichen Interesse" angesprochenworden.

Die Verfassungsrichter wiesen einschränkend allerdings darauf hin, dass bestimmteProtestaktionen durchaus aber auch verboten werden könnten. So sei zu erwägen, obdie Patientinnen auf dem Weg in die Arztpraxis nicht einem "Spießrutenlauf"ausgesetzt seien. Das Grundgesetz schütze zwar die freie Meinungsäußerung. Es schützeaber nicht Aktionen, die anderen eine Meinung aufdrängen sollen.

Quelle: n-tv.de