Politik

Dreimonatsregelung bestätigtEU-Ausländer ohne Anspruch auf Sozialhilfe

25.02.2016, 11:34 Uhr
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Ein Reisebus aus Rumänien trifft am Zentralen Omnibusbahnhof in Berlin ein. (Foto: dpa)

Das EuGH bestätigt die Praxis, dass EU-Ausländer in den ersten Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland die Sozialhilfe verwehrt werden kann. Dazu brauche es auch keine Einzelfallprüfung.

Arbeitslose EU-Ausländer haben während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts in Deutschland keinen Anspruch auf Sozialhilfeleistungen. Dieser Ausschluss setzt auch keine individuelle Prüfung im Einzelfall voraus. Das entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem nun in Luxemburg verkündeten Urteil.

Im aktuellen Fall war eine spanische Familie zeitversetzt nach Deutschland gezogen: Der Vater kam mit dem minderjährigen Sohn im Juni 2012 nach Deutschland, wo seine Frau mit der Tochter schon einige Monate lebte und einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachging. Dem Vater und dem Sohn wurden dann Hartz-IV-Leistungen verwehrt, weil sie noch keine drei Monate in Deutschland waren.

Dem EuGH zufolge haben EU-Bürger zwar das Recht, sich in einem anderen Mitgliedstaat ohne weitere Formalitäten für bis zu drei Monate aufzuhalten. Die EU-Richtlinie erlaube den Mitgliedstaaten aber, "zur Erhaltung des finanziellen Gleichgewichts" ihrer Sozialsysteme den Betroffenen in diesem Zeitraum "jegliche Sozialhilfeleistungen zu verweigern".

Quelle: ntv.de, mli/AFP

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