Donnerstag, 19. August 2010
Widerspruch gegen Street View: Google verlängert Frist
Wer dem neuen Google-Dienst Street View nicht traut, kann nun acht statt vier Wochen lang im Internet Widerspruch gegen die Veröffentlichung seines Wohnhauses einlegen. Die Bundesregierung verbucht die Fristverdopplung als ihren Erfolg.Auf Druck von Verbraucherschützern und der Politik verlängert der Internet-Konzern Google bei seinem umstrittenen Straßenbilderdienst Street View die Widerspruchsfrist. Die Bundesregierung verbucht das als Ergebnis ihrer Verhandlungen mit dem Internet-Giganten und zeigt sich zufrieden. Hausbesitzer und Mieter können nun insgesamt acht Wochen lang bis zum 15. Oktober auch über das Internet Einspruch dagegen einlegen, dass ihr Haus bei Street View gezeigt wird, wie Google Deutschland am mitteilte. Bislang hatte Google eine Frist von vier Wochen eingeräumt. Dies war auch wegen der derzeit herrschenden Ferienzeit vielfach als zu kurz kritisiert worden.
Die Bundesregierung hat die Verdoppelung der Widerspruchsfrist von Google für den Foto-Straßenatlas Street View begrüßt. "Das ist ein Ergebnis der Gespräche, die wir mit Google geführt haben", heißt es in einer Erklärung von Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Beide Ressorts stellten klar, dass nach einem Runden Tisch am 20. September ein Gesetzentwurf der Regierung geplant sei. Nach Forderungen von Aigner und anderen hatte Google vorab angekündigt, die Vorab-Einspruchsfrist von vier auf acht Wochen zu verdoppeln.
Hausbesitzer und Mieter können seit Dienstag per Internet ihre Immobilie bei dem umstrittenen Straßenbilderdienst unkenntlich machen lassen, bevor Street View wie angekündigt zum Jahresende auch in Deutschland in zunächst 20 Städten an den Start geht. Daneben könnten Verbraucher nach wie vor per Brief oder E-Mail Widerspruch einlegen - auch nach dem 15. Oktober.
AFP/dpa
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