Politik

Leipzig macht Notstand geltend NPD-Demo bleibt verboten

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt ein Demonstrationsverbot in Leipzig. Dies betrifft sowohl eine geplante Kundgebung der NPD als auch eine Gegenkundgebung. Leipzig begründet dies mit dem Mangel an Polizisten.

Die NPD wird nicht am Völkerschlachtdenkmal demonstrieren.

Die NPD wird nicht am Völkerschlachtdenkmal demonstrieren.

(Foto: dpa)

Die Stadt Leipzig hat sich mit dem Verbot einer NPD-Kundgebung und den geplanten Protestaktionen durchgesetzt. Damit blieb das befürchtete Aufeinandertreffen von Anhängern der rechtsextremen Partei und Gegendemonstranten aus. Erst in letzter Minute stand endgültig fest: Die darf ihre geplante Kundgebung samt Rockkonzert nicht abhalten – nicht am geschichtsträchtigen Völkerschlachtdenkmal und auch nicht am Hauptbahnhof. Auch geplante Gegenveranstaltungen blieben verboten.

Zuletzt hatten es die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe abgelehnt, über einen Widerspruch der NPD gegen das Verbot zu urteilen – aus Zeitgründen sei keine sachgerechte Entscheidung möglich, hieß es am Samstagvormittag. Die NPD wollte erreichen, dass das in der Nacht vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht ausgesprochene Demonstrationsverbot noch kurzfristig aufgehoben wird.

Polizei bleibt wachsam

In Leipzig zeigte die Polizei dennoch deutliche Präsenz. "Wir setzen das Verbot durch", betonte ein Sprecher. Einige NPD-Anhänger waren trotz des Demonstrationsverbotes nach Leipzig gereist. Sie wurden von der Polizei aufgefordert, die Stadt wieder zu verlassen.

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(Foto: Reuters)

Das Aktionsbündnis "Leipzig nimmt Platz", das zu Protesten aufgerufen hatte, lud ins Volkshaus ein. Am Nachmittag formierte sich eine Spontandemonstration mit etwa 200 Menschen unter dem Motto "Das Problem heißt Sachsen". Damit solle auf den Umgang mit demokratischen Grundrechten im Freistaat aufmerksam gemacht werden, sagte einer der Rechtsanwälte des Aktionsbündnisses.

Stadt macht Notstand geltend

Die Stadt hatte einen polizeilichen Notstand für ihr Totalverbot geltend gemacht. Angesichts der zu erwartenden Gefahren für Leib und Leben von friedlichen Demonstranten, Unbeteiligten und Polizisten habe die Demonstrationsfreiheit ausnahmsweise zurücktreten müsse, argumentierten Sachsens oberste Verwaltungsrichter. Die Polizei hatte in ihrer Gefahrenprognose unter anderem angeführt, es stünden nicht ausreichend Einsatzkräfte zur Verfügung. Wegen anderer Veranstaltungen wie dem Hamburger Schanzenfest und der Fußball-Bundesliga könne aus anderen Bundesländern nicht genügend Verstärkung herangeholt werden.

Zuletzt hatte es bei Protesten gegen eine genehmigte NPD-Demonstration im Februar in Dresden gewalttätige Ausschreitungen gegeben. Mehr als 100 Polizisten waren dabei verletzt worden.

Quelle: ntv.de, dpa

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