Transparenz von Nebeneinkünften: Opposition scheitert an Regierung
SPD und Grüne sprechen von "Heuchelei" und "aufgeblasenen Backen". Nachdem die Regierungsparteien den designierten Kanzlerkandidaten der Sozialdemokraten wegen seiner hohen Nebeneinkünfte heftig kritisierten, lehnen sie jetzt im Bundestag einen Antrag der Opposition endgültig ab, für mehr Transparenz bei Zusatzeinkommen zu sorgen.
Union und FDP sind striktgegen die genaue Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten. Im Bundestag lehntensie in namentlicher Abstimmung den Antrag von SPD und Grünen ab, künftig alle Zusatzverdiensteauf Euro und Cent zu veröffentlichen.
Der Parlamentarische Geschäftsführerder Grünen-Fraktion, Volker Beck, warf der Koalition deshalb "schäbige Heuchelei"vor. Sie hätten "die Backen aufgeblasen", um den designierten SPD-KanzlerkandidatenPeer Steinbrück wegen seiner Vortragshonorare aufs Korn zu nehmen. Ihre eigenenAbgeordneten seien aber nicht bereit, genau wie Steinbrück ihre Einnahmen publikzu machen. Für Becks SPD-Kollegen Thomas Oppermann misst die Koalition deshalb mitzweierlei Maß.
Für die FDP wies Bundestags-VizepräsidentHermann Otto Solms die Forderung der Opposition als "Show-Veranstaltung"zurück. Der CDU-Parlamentarier Bernhard Kaster erklärte, einen "gläsernen Abgeordneten"dürfe es nicht geben. Union und FDP plädierendafür, die bisherige Regelung für eine pauschale Veröffentlichung der Nebeneinkünftevon bislang drei auf zehn Stufen zu erhöhen. So könne ebenfalls mehr Transparenzbei der tatsächlichen Größenordnung der Zusatzverdienste erreicht werden, erklärtenihre Redner.
Weitere Anträge der Oppositionsehen vor, für ausgeschiedene Regierungsmitglieder eine Karenzzeit einzuführen,bevor sie wieder eine berufliche Tätigkeit annehmen dürfen. Die Grünen sprechensich für eine Wartezeit von drei Jahren für ehemalige Kanzler, Minister und Staatssekretäreaus. Nach dem SPD-Vorschlag soll eine Ethikkommission des Parlaments darüber entscheiden,ob Spitzenpolitiker in den ersten 18 Monaten nach dem Ausscheiden eine bestimmtebezahlte Tätigkeit übernehmen dürfen.
Quelle: n-tv.de

