Gestohlene Daten: Staat soll Kauf möglich sein
Für die Justizminister der Bundesländer ist klar: Wer mit gestohlenen Daten handelt, wird künftig bestraft. Das soll aber nicht für den Kauf von Steuer-CDs und anderer Daten durch den Staat gelten. Bundesjustizministerin muss somit eine Schlappe einstecken.
Im Streitum den neuen Straftatbestand Datenhehlerei lassen die Länder BundesjustizministerinSabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) abblitzen. An- und Verkauf gestohlenerDaten sollen strafbar werden - mit Ausnahme des Kaufs von Steuer-CDs und andererDaten durch den Staat. Dabei bleibe es, sagte Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn(FDP) vor der Herbstkonferenz mit seinen Kollegen an diesem Donnerstag in Berlin.
Leutheusser-Schnarrenbergerhatte zuletzt gefordert, auch den Kauf ausländischer Informationen über Steuerflüchtlingezu verbieten. "Es geht im Gesetz nicht um Steuerdaten. So ist es im Frühjahrvereinbart worden, und wir haben den Entwurf fertig", bekräftigte Hahn alsVorsitzender der Justizminister. "Ich habe die Hoffnung, dass dies einstimmig oder mit großerMehrheit verabschiedet wird."
Bisher sind nur der Diebstahlvon Daten und deren Nutzung strafbar, aber nicht der Handel. Kriminelle erzielenMillionen beim Verkauf gestohlener Konten- oder Kreditkarteninformationen. "Essoll nicht der Handel verurteilt werden mit Daten, die auf der Straße liegen",sagte Hahn - etwa mit Adressen. "Es müssen Daten sein, die vom Berechtigtengeschützt worden sind durch PIN oder Passwort."
Strafbarkeit für Unternehmen?
Skeptisch äußerte sich Hahnzum Vorstoß einiger SPD-Länder, bei Wirtschaftskriminalität eine Strafbarkeit fürUnternehmen einzuführen. "Der Handelnde ist immer eine Person, nicht eine anonymeGesellschaft", sagte der FDP-Politiker. Eher müsse man die Straftatbeständeanpassen oder auf neue Bereiche ausweiten. Als Beispiel nannte er den Betrug beimHandel mit Immissionsrechten.
Beim Stalking, also derBelästigung und Verfolgung anderer Personen, prüfen die Justizminister eine Verschärfungdes Strafrechts. Bislang müsse die Belästigung konkret belegt werden, was im Prozessoft schwierig sei, sagte Hahn. Deshalb wird diskutiert, die Schwelle für ein Eingreifenzu senken.
Die Justizminister werdenin Berlin auch über die Nutzung sozialer Netzwerke bei der Aufklärung von Straftatensprechen. Auch der unterschiedliche Umgang der Länder mit geringfügigen Drogenvergehensteht auf der Tagesordnung.
Quelle: n-tv.de

