Dienstag, 28. Juni 2011
"Harter Kern" verweigert Bildung : Von der Leyen lässt nicht locker
Bundesarbeitsministerin von der Leyen will tausende Familien, die nicht an den Bildungsangeboten für ihre Kinder interessiert sind, nicht links liegen lassen. Bei n-tv kündigt die Ministerin an, gemeinsam mit den Kommunen den "harten Kern" erreichen zu wollen. Das sei man "irgendwie den Kindern auch schuldig".
Von der Leyen besucht den Nachhilfeunterricht in der Stadtteilschule Barmbek/Fraenkelstraße in Hamburg.
(Foto: dpa)
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will heute mit den Kommunen beraten, wie man die Akzeptanz der Bildungsangebote für bedürftige Kinder noch verbessern kann. Von der Leyens Vorschlag, durch Hausbesuche von Sozialarbeitern zur Teilnahme zu bewegen, stößt in vielen Kommunen aber auf Ablehnung. "Teilhabe setzt voraus, dass die Leistungsberechtigten auch teilhaben wollen, sich aktiv einbringen und handeln. Passiv ist Teilhabe nicht machbar", sagte der Präsident des Landtagkreistags, Hans-Jörg Duppré, den "Ruhr Nachrichten".
Die Ministerin rechtfertigte ihr Vorgehen bei n-tv. "Es gibt einen harten Kern, das sind etwa 20 Prozent, die interessiert das schlicht und einfach nicht. Ich finde, wir dürfen da nicht aufgeben, denn das sind wir irgendwie den Kindern auch schuldig." Von der Leyen will mit den Kommunen darüber reden, diesen "harten Kern" zu erreichen.
SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann sprach sich dafür aus, die Kinder aus schwachen Familien per Gesetz stärker zu fördern. "Für Kinder aus Hartz-IV-Familien brauchen wir einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer Ganztags-Bildungseinrichtung, vom Kindergarten über die weiterführenden Schulen, die ganze Bildungskarriere hindurch", forderte Oppermann im ZDF. Ein solches Bildungssystem entspräche internationalen Standards.
Der Städtetag will Erleichterungen bei der Leistungsbewilligung. So sollten Klassenfahrten auch im Nachhinein erstattet werden können, ohne dass sich Betroffene vorher einen Gutschein abgeholt haben müssten, sagte Hauptgeschäftsführer Stephan Articus der Zeitung.
CSU beharrt weiter auf Auszahlung
Bayerns Sozialminister Christine Haderthauer (CSU) verlangte, zumindest teilweise auf Bargeld statt Sachleistungen zu setzen: "Der monatliche Betrag von 10 Euro, der für die Teilhabe am Vereinsleben, Sport oder Musik bestimmt ist, muss ab sofort bar ausgezahlt werden."
Für den Bildungsforscher Klaus Hurrelmann zeigt das begrenzte Interesse am Bildungspaket: "Es war ein Fehler, die Bildungsangebote nicht in die Schulen zu integrieren" und nur auf Antrag der Eltern zur Verfügung zu stellen. "Viele Eltern, die von Hartz IV leben, sind damit überfordert. Sie verfügen nicht über die notwendigen Kenntnisse der Institutionen", kritisierte Hurrelmann in der "Passauer Neuen Presse".
Nachfrage eher gering
Das Bildungspaket wird nur zögerlich angenommen. Bislang erhielten lediglich zehn Prozent der betroffenen Kinder Leistungen aus dem Angebot. Bei weiteren 15 Prozent wurden zumindest Anträge dafür gestellt. Rund 43 Prozent der Eltern gaben nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums an, sie wollten noch Anträge stellen. Fast jeder fünfte berechtigte Geringverdiener – 19 Prozent – zeigt auch auf Nachfrage kein Interesse am Bildungspaket.
Vor allem interessieren Essen und Sport
Die Unterstützung garantiert rund 2,5 Millionen Kindern von Langzeitarbeitslosen, Geringverdienern und Wohngeldempfängern einen Zuschuss für Mittagsessen in Kitas oder Ganztagsschulen bei einem Eigenanteil von einem Euro pro Tag und Kind. Monatlich gibt es außerdem ein Budget in Höhe von 10 Euro für eine Mitgliedschaft im Sportverein oder für die Musikschule. Auch werden die Kosten für eintägige Schulausflüge übernommen. In Ausnahmefällen wird auch Nachhilfeunterricht finanziert.
Von der Leyen sagte der "Bild"-Zeitung, bislang seien vor allem Leistungen für die Mitgliedschaft in Sportvereinen und für das Mittagessen beantragt worden, dagegen gebe es "nach Musikschul-Unterricht wenig Nachfrage". Dabei machen vor allem kommunale Musikschulen darauf aufmerksam, dass laut Gebührensatzung Kinder aus Hartz-IV-Haushalten mit weiteren Zuschüssen bis hin zur Kostenbefreiung rechnen können.
ppo/dpa/AFP
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