Wirtschaft

Schadenersatz für Abgas-Tricks? Gutachten macht VW-Kunden Hoffnung

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(Foto: Reuters)

Der Abgas-Skandal bei Volkswagen könnte den Wolfsburger Autobauer härter treffen als bislang bekannt: Rechtsexperten im Bundestag gehen davon aus, dass Käufer betroffener VW-Modelle unter Umständen sogar den Kaufpreis zurückfordern könnten.

Durch Abgasmanipulationen geschädigte Volkswagen-Kunden können unter bestimmten Bedingungen Schadensersatz vom Hersteller verlangen oder gar vom Kaufvertrag zurücktreten. Zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einer Bewertung für die Bundestagsfraktion der Grünen.

VW Vorzüge
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Die Prüfung möglicher zivil- und strafrechtlicher Folgen der VW-Abgasaffäre habe ergeben, "dass betroffene Verbraucher in derartigen Fällen neben etwaigen Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Verkäufer unter bestimmten Voraussetzungen wohl auch Schadenersatzansprüche direkt gegenüber dem Hersteller geltend machen können", heißt es in dem Gutachten.

Maximal zehn Millionen Euro Strafe

Eine "Strafbarkeit des Herstellers" komme dagegen nach derzeit geltender Rechtslage "nicht in Betracht", da das deutsche Strafrecht nur natürliche Personen erfasse. Grundsätzlich sei aus rechtlicher Sicht fraglich, ob ein Autohersteller überhaupt mit solchen Manipulationen Straf- oder Ordnungswidrigskeitstatbestände erfüllen könne.

Dennoch, so die Rechtsexperten des Wissenschaftlichen Dienstes, bestehe das Risiko einer sogenannten Verbandsgeldbuße von bis zu zehn Millionen Euro, sofern eine Leitungsperson eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit "schuldhaft beziehungsweise vorwerfbar begangen hat". Dem Grünen-Verkehrsexperte Oliver Krischer geht dies nicht weit genug. Er forderte bei Gesetzesverstößen von Firmen schärfere Regeln zur Abschreckung.

Den Kaufpreis zurückfordern?

Der Wissenschaftliche Dienst hält es für naheliegend, dass bei den manipulierten Fahrzeugen ein Sachmangel vorliegt. Dem Käufer stünden in diesem Fall Gewährleistungsansprüche zu. Könne der Mangel im Nachhinein nicht abgestellt werden oder liege eine "erhebliche Pflichtverletzung" vor, könne der Käufer vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen. Eine solche erhebliche Pflichtverletzung wäre zum Beispiel, wenn ein Auto die Herstellerangaben zum Kraftstoffverbrauch um zehn Prozent oder mehr überschreiten würde.

Volkswagen hat zugegeben, bei Millionen Fahrzeugen die Software der Motorensteuerung so manipuliert zu haben, dass die Fahrzeuge bei Abgastests weniger Schadstoffe ausstießen als beim regulären Gebrauch im Straßenverkehr. Um die technischen Tricksereien zu beheben, hat Volkswagen eine Rückrufaktion angekündigt, von der in Deutschland rund 2,4 Millionen Autos betroffen sind. In den USA, wo die Manipulationen aufgefallen waren, drohen dem Autobauer hohe Strafzahlungen und Schadensersatzforderungen.

Quelle: ntv.de

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