Wirtschaft

Gericht gibt grünes LichtProzess gegen Ex-IKB-Chef

01.02.2010, 16:20 Uhr

Dem ehemaligen Chef der angeschlagenen Mittelstandsbank IKB, Stefan Ortseifen, wird Kursmanipulation und Untreue vorgeworfen. Die Verhandlung könnte Mitte April beginnen.

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Stefan Ortseifen (Foto: dpa)

Der Absturz der Mittelstandsbank IKB wird in einem Strafprozess aufgearbeitet. Das Düsseldorfer Landgericht ließ nach monatelangem Zögern die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen Bankchef Stefan Ortseifen zur Hauptverhandlung zu. Von Mitte April an könnte gegen den 59-Jährigen verhandelt werden. Ein genauer Termin steht aber noch nicht fest.

Der Manager ist wegen Kursmanipulation und Untreue angeklagt. Mit den Turbulenzen der IKB hatte die US-Hypothekenkrise, die die weltweite Finanzkrise auslöste, Deutschland erreicht. Als Hauptaktionärin hatte die staatliche Förderbank KfW der IKB eine Kreditlinie von 8,1 Milliarden Euro zusichern müssen, um den Kollaps der Düsseldorfer Bank zu verhindern.

Zentraler Punkt der Anklage ist eine Pressemitteilung des IKB- Vorstandes vom 20. Juli 2007, in der von allenfalls einstelligen Millionenverlusten durch die US-Hypothekenkrise die Rede ist. Ortseifen soll damit die Lage der Bank "bewusst irreführend zu positiv dargestellt" haben, werfen ihm die Ermittler vor.

Erdrutschartige Kursverluste

"Der Angeschuldigte erreichte damit, dass Anleger und Investoren wieder vermehrt IKB-Aktien ankauften und somit der Börsenkurs kurzzeitig gestützt wurde", hatte die Staatsanwaltschaft erklärt. Dies bestätigte ein vom Gericht beauftragtes Gutachten. Nur eine Woche nach der Pressemitteilung hatte die IKB aufgrund ihres Engagements im US-Hypothekenmarkt kurz vor der Insolvenz gestanden. Vom 30. Juli 2007 an kam es zu erdrutschartigen Kursverlusten der IKB-Aktie.

Außerdem legen die Ermittler Ortseifen zur Last, seine Dienstvilla auf Kosten der IKB aufwendig ausgebaut zu haben. Dadurch soll seinem Arbeitgeber ein Schaden von 120.000 Euro entstanden sein. Ein größerer Wintergarten, die Renovierung der Küche, die Einfriedung des Grundstücks und edle Lautsprecher-Boxen seien von der Bank gezahlt worden. Weil dafür nicht einmal eine Mieterhöhung verlangt wurde, sehen die Ankläger den Tatbestand der Untreue erfüllt.

Quelle: wne/dpa