Panorama

Uni muss entschädigen 17.000 Euro für Minirocktumult

Es war eine ganz normale Vorlesung an der brasilianischen Privatuniversität Bandeirante. Nur das Outfit von Studentin Geisy Arruda war außergewöhnlich und bringt ihr nun immerhin eine ordentliche Entschädigung ein.

Wie kurz darf ein Rock an der Uni sein?

Wie kurz darf ein Rock an der Uni sein?

(Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb)

Eine brasilianische Studentin erhält umgerechnet rund 17.000 Euro Entschädigung, weil ihre Universität sie wegen eines zu kurzen Minirocks ausgeschlossen hatte. Ein Gericht in São Paulo entschied, die Summe sei angemessen für die von der Studentin erlittene Ehrverletzung, ohne gleichzeitig die Finanzen der Hochschule zu gefährden. Die Anwälte der jungen Frau hatte einen Schadenersatz in Höhe von umgerechnet 430.000 Euro gefordert.

Die damals 20-jährige Geisy Arruda hatte Ende Oktober vergangenen Jahres für Aufsehen gesorgt, als sie in einem freizügigen, pinkfarbenen Outfit zur Vorlesung an der Privatuniversität Bandeirante gekommen war. Hunderte Mitstudenten lachten sie aus und beschimpften sie als Hure, einige stellten Handy-Aufnahmen von den Tumulten ins Internet.

Die Uni warf der Tourismus-Studentin mangelnden Respekt vor "ethischen Prinzipien, akademischer Würde und Moral" vor und schloss sie aus. Auf Druck der brasilianischen Regierung musste die Universität den Verweis aber wieder zurücknehmen.

Quelle: ntv.de, AFP

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