Panorama

Klage von Lehrerin abgewiesen Schülerin darf Hasen malen

Sie kann vieles ertragen, Hasen-Zeichnungen auf der Tafel sind ihr aber zu viel. Darum wählt sie gegen eine Schülerin den Rechtsweg. Jetzt weist das zuständige Gericht die Klage ab.

Hasenbilder an der Schultafel: Die wollte eine Lehrerin in Vechta nicht mehr sehen. Sie klagte deswegen vor dem Amtsgericht gegen eine Schülerin auf Unterlassung. Das Gericht wies die Klage ab. Richter Hermann Pieper erläuterte, es habe sich um einen typischen Ehrenschutzprozess gehandelt. Die Lehrerin habe sich gemobbt gefühlt. "Es geht nicht um eine Hasenphobie, sondern um Mobbing", sagte der Richter. Die Gründe für sein Urteil nannte er nicht.

Tier des Anstoßes - der Hase.

Tier des Anstoßes - der Hase.

(Foto: ASSOCIATED PRESS)

Die Klägerin wollte zudem erreichen, dass die 16-Jährige nicht mehr behaupten darf, die Lehrerin habe vor Hasen Angst. Die Mutter der Schülerin zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. "Ich hoffe nicht, dass da was nachkommt", sagte sie auf die Frage, ob ihre Tochter wegen des Rechtsstreits Nachteile in der Schule befürchte. Sie kritisierte die Lehrerin, weil diese angeblich vor der Klage nicht das Gespräch mit ihrer Tochter und ihr als Mutter gesucht habe. Die Klägerin war nicht zur Urteilsverkündung erschienen.

Im Prozess hatten Schüler als Zeugen ausgesagt, dass die Frau weinend aus der Klasse laufe, wenn sie einen Hasen an der Tafel sehe. In einem vergleichbaren Fall hatte die Lehrerin 2008 an einer anderen Schule eine Schülerin verklagt und einen Vergleich geschlossen.

Quelle: ntv.de, dpa

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