Interview mit Mieterbund Warum hakt es bei der Mietpreisbremse?
17.05.2016, 12:27 Uhr
Was tun gegen steigende Mieten? Die Mietpreisbremse wurde im vergangenen Jahr eingeführt, um gegenzusteuern. Doch bisher ist der Erfolg dürftig.
(Foto: picture alliance / dpa)
Eigentlich soll sie dafür sorgen, dass die Mieten nicht so stark steigen. Doch eine Studie über die Mietpreisbremse in Berlin zeigt: Sie bewirkt nichts. Warum, erklärt Ulrich Ropertz, der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes.
n-tv.de: Laut einer Studie des Forschungsinstitut Regiokontext greift die Mietpreisbremse in Berlin kaum. Mieten steigen rasant und sind im Schnitt fast ein Drittel höher als zulässig. Ist die Mietpreisbremse schon gescheitert?
Ulrich Ropertz: Es ist noch etwas früh, das endgültig zu beurteilen. Aber nach einem Jahr kann man durchaus eine Zwischenbilanz ziehen. Die Studie belegt, dass die Situation in Berlin sehr ernüchternd ist. Die Mietpreisbremse entfaltet nicht die Wirkung, die sich alle davon versprochen haben.
Können Sie kurz erklären, warum die Mietpreisbremse nicht greift?
Bei kommunale Wohnungsunternehmen oder Genossenschaften greift sie sehr wohl. Sie halten sich an die gesetzlichen Vorgaben, aber viele private Vermieter nicht. Sie versuchen erst einmal die Mieten durchzusetzen, die der Markt hergibt. Mieter ziehen die Mietpreisbremse nicht, was sie eigentlich tun müssten. Das sind die Hauptprobleme.
Mieter können zwar klagen, tun das aber nur sehr selten. Woran liegt das?
Ein Großteil der Angebote und Vertragsabschlüsse, die aktuell getätigt werden, ignorieren die Regelungen des Mietpreisbremsengesetzes. Mieter könnte dagegen vorgehen und die erhöhte Miete rügen, aber ihn fehlen häufig die notwendigen Informationen, beispielsweise ob ein Ausnahmetatbestand wie zulässige Vormiete vorliegt. Deshalb wäre es wichtig, wenn Mieter vorab die Information bekämen, wie hoch die Vormiete war.
Bei einer Wohnung, die nicht saniert wurde, dürfen Vermieter maximal zehn Prozent auf den ortsüblichen Preis aufschlagen. Sonst können Mieter klagen. Die Vergleichsmiete findet man in Mietspiegeln. Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bietet einen Abfrageservice. Wer hier seine Adresse eingibt, erhält die Angabe über die entsprechende ortsübliche Vergleichsmiete.
Ist es auch die Angst, bei der Suche nach einer Wohnung leer auszugehen, wenn man nicht nach den Regeln der Vermieter spielt?
Mieter, die auf Wohnungssuche sind und vor Abschluss eines Mietvertrags stehen, haben sicherlich oft nicht die Traute, eine erhöhte Miete zu rügen. Aber die Mietpreisbremsenregelung ist ja so angelegt, dass ich als Miete den Vertrag erst einmal abschließen kann. Später, wenn ich die Wohnung sicher habe, kann ich die erhöhte Miete immer noch rügen. Viele Mieter glauben jedoch, dass Verträge einzuhalten sind. Sie halten es für unlauter, die erhöhte Miete zu kritisieren. Dabei ist der Vermieter der Einzige, der sich in der Situation unkorrekt verhält. Denn er hat gegen das Gesetz verstoßen.
Ein zweites Problem ist, dass Vermieter, die die Regeln übertreten, keine Nachteile oder Sanktionen fürchten müssen.
Der Gesetzgeber hat eine Sanktion für Vermieter, die gegen die gesetzlichen Regeln verstoßen, nicht vorgesehen. Das ist letztlich eine Einladung an alle Vermieter, es erst einmal mit überhöhten Mieten zu probieren. Das Schlimmste, was ihnen passieren kann, ist, dass sie die Miete erst nach erfolgreicher Rüge des Mieters reduzieren müssen. Das, was sie vorher an überhöhter Miete kassiert haben, können sie behalten. Dieser Fehler muss unbedingt korrigiert werden.
Was schlagen Sie also vor, um gesetzlich nachzubessern?
Es sind genau diese zwei Baustellen, die nachjustiert werden müssen. Wir müssen den Vermieter verpflichten, bei Beginn des Mietverhältnisses die alte Miete anzugeben. Und wir brauchen eine Sanktion für Vermieter, die sich nicht an die gesetzlichen Regelungen halten. Das Minimum, was wir uns vorstellen, ist, dass die Vermieter die erhöhten Mieten vom ersten Tag zurückzahlen zu müssen.
Mit Ulrich Ropertz sprach Christian Rothenberg
Quelle: ntv.de