Verbotener Verkauf in Hörgerätebranche Dänen verklagen Kartellamt
GN Store Nord gibt nicht klein bei. Das dänische Unternehmen geht nun juristisch gegen das Bundeskartellamt vor. Die Behörde hat die Veräußerung des Hörgerätegeschäfts GN ReSound an den Schweizer Wettbewerber Sonova untersagt. Die Dänen wollen dafür nun eine Milliardenentschädigung.
Die Blockade einer Großübernahme in der Hörgerätebranche durch die deutschen Wettbewerbshüter hat ein Nachspiel. Die dänische GN Store Nord, die ihr Hörgeräte-Geschäft GN ReSound 2007 an den Schweizer Wettbewerber Sonova verkaufen wollte, verklagt das Bundeskartellamt vor dem Bonner Landgericht auf eine Zahlung von 1,1 Milliarden Euro. GN verlangt eine Abgeltung für den erlittenen Verlust.
Das Bundeskartellamt hatte der rund zwei Milliarden Euro teuren Transaktion einen Riegel vorgeschoben, weil aus Sicht der Behörde damit der der Wettbewerb bei Hörgeräten in Deutschland eingeschränkt wird. Sonova, William Demant und Siemens hätten den Markt beherrscht. GN focht den Entscheid durch alle Instanzen an und erhielt vom Bundesgerichtshof im April 2010 schließlich Recht.
Ein Sprecher des Bundeskartellamts sagte: "Uns liegt bislang keine Klage vor. Uns sind derartige Überlegungen der Unternehmen bekannt. Wir hielten aber eine solche Klage für recht aussichtslos." Vom Landgericht Bonn war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.