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BGH entscheidet Patentstreit Airscarf-Sperre für Mercedes-Cabrios

Der Airscarf sorgt mit einem warmen Luftstrom um den Nacken dafür, dass auch bei widrigen Temperaturen das Cabrio-Dach geöffnet werden kann.

Der Airscarf sorgt mit einem warmen Luftstrom um den Nacken dafür, dass auch bei widrigen Temperaturen das Cabrio-Dach geöffnet werden kann.

Manche Gerichtsurteile muten wie Schildbürgerstreiche an. So entscheidet der BGH, dass in Mercedes-Cabrios der sogenannte Airscarf nicht mehr eingesetzt und auch nicht beworben werden darf. Die Gültigkeit des Urteils ist überschaubar, der Schaden nicht.

Manchmal weht einem kein warmer Wind in den Nacken, sondern man bekommt einen harten Schlag ins Genick. So ist es Mercedes im Zuge eines seit mehr als zehn Jahre dauernden Patentstreits um das bekannte Airscarf-System jetzt ergangen. Am 10. Mai urteilte der Bundesgerichtshof (BGH), dass es der Daimler AG ab sofort untersagt ist, den Nackenfön in den Sitzen von Cabrios in Deutschland zu bewerben oder gar auszuliefern. Betroffen sind davon sämtliche Modellreihen von Mercedes, wie S-Klasse Cabrio beziehungsweise Coupé, E-Klasse Cabrio, SLC/SL oder AMG GT Roadster und C-Klasse Cabriolet.

Angst, dass es in Deutschland einen Rückruf bereits erworbener Fahrzeuge gibt und dort die Airscarf-Systeme ausgebaut werden, muss aber niemand haben. Mercedes-Cabrios, die bis zum 9. Mai 2016 bezahlt wurden, sind von dem Urteilsspruch ausgenommen. Das gilt für Neu- als auch für Gebrauchtwagen. Anders ist es mit Fahrzeugen, die in Deutschland noch nicht ausgeliefert worden sind und sich so noch im Eigentum der Stuttgarter befinden. Diese Fahrzeuge dürfen aktuell weder gefahren noch in den Showrooms gezeigt werden. Es sei denn, dass die Technik des Airscarf vor der Auslieferung an den Kunden deaktiviert wird. Dann darf das Fahrzeug demnach weiterhin verkauft werden. Preislisten oder Prospekte ohne den Hinweis, dass der Airscarf in Deutschland nicht erhältlich ist, dürfen nicht mehr an die Kundschaft ausgegeben werden.

Das Urteil, das ein wenig wie ein Schildbürgerstreich anmutet, ist für Mercedes bitter: Zum einen hatten bereits zwei gerichtliche Instanzen vor dem BGH Mercedes recht gegeben, zum anderen haben die Stuttgarter dieses Jahr zum "Jahr der Traumwagen" erhoben und es damit nicht zuletzt zu einem der Cabrios gemacht.

In einer Produktoffensive fährt Daimler seit Jahresbeginn mit einem gelifteten SLC, dem Nachfolger des SLK vor. Nach mehr als 40 Jahren gibt es wieder ein S-Klasse Cabrio. Das SL Cabrio hat ein neues Gesicht bekommen und erstmals gibt es ein C-Klasse Cabrio. All diese Fahrzeuge dürfen nun bis zum Ablauf des Patents weder mit dem Airscarf beworben noch ausgeliefert werden. Einziger Lichtblick ist, dass der Patentschutz bereits am 25. Dezember 2016 ausläuft. Ein bitteres Weihnachtsgeschenk.

Quelle: ntv.de, hpr

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