Neues Flensburger Punktesystem So viel teurer werden Verkehrsverstöße
05.09.2013, 21:02 Uhr2014 tritt das neue Punktesystem in Kraft. Die Deutschen müssen sich auf einige Änderungen einstellen. Dass Geldbußen im Zuge der Reform teurer werden, ist bekannt. Nun ist auch klar, wie viel tiefer Verkehrssünder tatsächlich in die Tasche greifen müssen.

Wer dem Haltezeichen der Polizei nicht folgt, muss künftig mehr zahlen als bisher.
(Foto: picture alliance / dpa)
Viele Verkehrssünden sollen im Zuge der Reform des Flensburger Punktesystems teurer werden. Für unerlaubtes Handytelefonieren am Steuer oder Verstöße gegen die Winterreifenpflicht sollen künftig 60 Euro statt 40 Euro fällig sein. Das sieht eine Verordnung des Bundesverkehrsministeriums vor, mit der sich der Bundesrat voraussichtlich am 20. September befassen soll.
Wer dem Haltezeichen eines Polizisten nicht folgt, soll 70 statt 50 Euro zahlen. Das Einfahren in eine Umweltzone ohne erforderliche Plakette kostet 80 statt 40 Euro, dafür gibt es keinen Punkt mehr. Das neue Punktesystem soll zum 1. Mai 2014 in Kraft treten.
Die Anhebung der Bußgelder für bestimmte Verstöße war schon mit der Verabschiedung der Punktereform beschlossen worden. Nun geht es um Umsetzungsdetails. Hintergrund ist, dass in Flensburg nur noch sicherheitsgefährdende Delikte gespeichert werden sollen. Im Gegenzug werden nicht mehr bepunktete Verstöße - wie die Umweltzone - teurer.
Generelle Bußgeldschwelle steigt auf 60 Euro
Berücksichtigt wird dabei laut Ministerium auch, dass Autofahrer wirtschaftliche Vorteile aus Verstößen ziehen könnten. So erspare sich ein Fahrer ohne Umweltplakette Kosten für einen Partikelfilter. Zudem steigt die generelle Bußgeldschwelle, ab der Verstöße in die Flensburger Datei eingetragen werden, von 40 auf 60 Euro.
Teurer werden sollen etwa auch verbotenes Wenden im Tunnel (von 40 auf 60 Euro) oder das Missachten der Kindersicherungspflicht, was je nach Fall 60 statt 40 Euro oder 70 statt 50 Euro kostet.
Der Bundesrat hatte Anfang Juli den Weg für die Punktereform frei gemacht. Anstelle der Skala von 1 bis 7 Punkten gibt es künftig je nach Schwere des Vergehens 1, 2 oder 3 Punkte. Der Führerschein wird bei 8 statt 18 Punkten entzogen. Punkte verjähren jeweils getrennt.
Quelle: ntv.de, dpa