Panorama

Tür auf oder Tür zuKachelmann-Ex sucht Anonymität

06.04.2011, 13:31 Uhr

Eine ehemalige Geliebte des angeklagten Wettermoderators Kachelmann sieht durch die Berichterstattung ihr Persönlichkeitsrecht verletzt, weil sie namentlich oder mit abgekürztem Namen genannt wird. Für eine hoch bezahlte Titelgeschichte ließ sie sich aber sogar fotografieren.

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Die vor dem Landgericht Mannheim wartenden Journalisten dürfen nur "verdeckt" berichten. (Foto: picture alliance / dpa)

Eine der bekanntesten Zeuginnen im Kachelmann-Prozess geht großflächig gegen Medienberichte vor. Die ehemalige Geliebte hatte für eine Titelgeschichte mit zahlreichen Fotos in der Zeitschrift "Bunte" 50.000 Euro bekommen. Sie hatte sich dort unter Pseudonym geäußert. Nun wehrt sie sich dagegen, dass sie in der Berichterstattung über den Prozess namentlich oder auch mit abgekürztem Namen genannt wird. Sie sieht darin eine Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts, heißt es in den Abmahnschreiben, die sie über eine Anwältin an zahlreiche Medien - darunter auch die Nachrichtenagentur dpa - verschickt hat.

Vor der Vernehmung der Frau hatte das Gericht in der vergangenen Woche die bezahlten Medienauftritte von Zeuginnen kritisiert. Dies sei "dem Respekt vor dem Gerichtsverfahren nicht angemessen", sagte Richter Joachim Bock. Das Gericht hatte von der Zeugin verlangt, ihre Honorarvereinbarung mit der "Bunten" offenzulegen.

Rechtsexperten sehen einen Widerspruch darin, dass die Frau sich zwar mit einer Abbildung auf dem Titel der "Bunten" einverstanden erklärt hatte, nun aber gegen identifizierende Berichterstattung vorgeht. "Es geht nicht an, einerseits für Geld die Identität und persönliche Details plakativst offenzulegen und dann zu sagen, ich möchte meine Privatsphäre schützen", sagte der Berliner Rechtsanwalt Christian Schertz, der zahlreiche Prominente in Presserechts-Prozessen vertritt. "Entweder ich mache die Tür auf oder ich mache die Tür zu."

Quelle: dpa