Havarie der "Costa Concordia"Opfer verlangen Geld von Reisefirma

Vor zwei Jahren läuft das Kreuzfahrtschiff "Costa Concordia" auf Grund. Dutzende Menschen sterben und auch die übrigen Passagiere kommen nicht nur mit einem Schrecken davon. Zwei von ihnen ziehen deswegen vor Gericht.
Knapp zweieinhalb Jahre nach der Havarie des Kreuzfahrtschiffes "Costa Concordia" geht es Anfang Juli am Landgericht Berlin um eine Schadensersatzklage von zwei Urlaubern. Die 42 und 62 Jahre alten Männer aus Nordrhein-Westfalen haben einen Berliner Reiseveranstalter auf insgesamt 113.000 Euro Schadenersatz- und Schmerzensgeld verklagt, bestätigte deren Anwalt Hans Reinhardt.
Am 3. Juli sei zunächst ein nichtöffentlicher Gütetermin anberaumt, an dem neben den Passagieren und dem Reiseveranstalter auch Vertreter der Reederei teilnehmen sollen. Sollte dabei keine Einigung erzielt werden, komme es zum Prozess, sagte Reinhardt. Bei dem Unglück am 13. Januar 2012 waren 32 Menschen ums Leben gekommen, darunter 12 Deutsche. An Bord waren mehr als 4200 Passagiere und Besatzungsmitglieder.
Havarie erstmals vor Gericht verhandelt
Laut Klageschrift hatten die Opfer bei dem Unglück ihr Reisegepäck verloren und "zahlreiche Verletzungen" erlitten. Einer der beiden habe infolge des Unglücks seine Arbeit verloren und sei nun erwerbsunfähig, sagte Reinhardt. Beide hätten "Todesängste" ausgestanden und müssten bis heute psychologisch behandelt werden. "Die italienische Reederei Costa hat meinen Mandanten jeweils 11.000 Euro angeboten, doch das ist angesichts der tragischen Ereignisse inakzeptabel."
Da die Passagiere ihre Reise bei einem Berliner Veranstalter buchten, könne der Prozesse in Deutschland geführt werden, sagte Reinhardt weiter. Er vermutet, dass es weltweit das erste Mal sei, dass die Havarie vor einem Gericht mündlich verhandelt werde. Er vertrete rund 30 deutsche Passagiere, sagte der Anwalt. Die meisten hätten allerdings direkt bei der Reederei in Italien gebucht, daher müsse auch in Italien geklagt werden. Reinhardt teilte weiter mit, dass eine als Mediatorin ausgebildete Richterin das sogenannte Mediationsverfahren leiten soll.