Panorama

Studium als HärtefallZivi darf Dienst vorzeitig beenden

09.09.2010, 11:41 Uhr

Zivildienstleistende dürfen ihren Dienst vorzeitig beenden, wenn es unzumutbar lange bis zum nächstmöglichen Studienbeginn dauern würde. Unzumutbar wäre, wenn die Wartezeit die sechs Monate des Wehr- und Zivildienstes übersteigt.

Ein Zivi darf im Härtefall seinen Dienst für ein Studium vorzeitig beenden. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Die Richter gaben dem Eilantrag eines jungen Mannes statt, der sein Studium zum Wintersemester 2010/2011 beginnen will, obwohl sein Zivildienst regulär noch bis Jahresende geht. Es liege hier "eine besondere Härte" vor, hieß es. Denn der Zivildienstleistende müsste - wenn er seinen Dienst vollende - neun Monate bis zum nächstmöglichen Studienbeginn im Wintersemester 2011/2012 warten.

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(Foto: picture alliance / dpa)

Diese Zeit übersteige die sechs Monate des Wehr- und Zivildienstes und sei damit nicht gerechtfertigt, teilte das Gericht weiter mit. In der Zeit sei der junge Mann finanziell nicht abgesichert und könne sich nicht sinnvoll auf sein Studium vorbereiten. Der Zivi hatte zunächst beim Bundesamt für den Zivildienst um eine vorzeitige Entlassung gebeten und eine Absage erhalten. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes ist unanfechtbar.

Quelle: dpa