Mittwoch, 09. Dezember 2009
Ausländische Abschlüsse: Anspruch auf Anerkennung
In ihren Muttersprachen haben Frauen in einem Integrationskurs die Wörter "Ich liebe dich" geschrieben. Seit Anfang 2005 gilt das Zuwanderungsgesetz, dessen Kern Integrationskurse bilden.
(Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb)
Deutschland will künftig im Ausland erworbene Berufsabschlüsse einfacher anerkennen. Das Kabinett beschloss dazu in Berlin Eckpunkte des Bildungsministeriums. Die Regierung reagiert damit auch auf den Fachkräftemangel in Deutschland. Das Verfahren werde flexibel von der Teilanerkennung bis zur vollen Anerkennung reichen, erklärte das Ministerium.
Ressortchefin Annette Schavan (CDU) sagte: "Wir werden damit einen gesetzlichen Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren für alle im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse und Qualifikationen schaffen. Damit wird ermöglicht, dass versierte Fachkräfte auch auf ihrem Leistungsniveau arbeiten können."
Deutschland werde in den nächsten Jahren aufgrund der Bevölkerungsentwicklung dringend auch auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen sein. Es könne daher nicht sein, "dass hier viele Fachkräfte leben, die in ihrem Beruf nicht arbeiten können, nur weil sie ihren Abschluss im Ausland gemacht haben".
Es werde jedoch sichergestellt, dass es durch die Anerkennungsverfahren nicht zu einer Entwertung deutscher Berufsabschlüsse komme, argumentierte Schavan und verwies dabei auf das hohe Niveau des deutschen Dualen Systems.
Die Integrationsbeauftragte Maria Böhmer (CDU) sagte, die Anerkennung ausländischer Abschlüsse sei für alle ein Gewinn. "Die zugewanderten Akademiker und Fachkräfte müssen nicht länger unterhalb ihrer Qualifikation arbeiten. Und unser Land profitiert von den Kenntnissen und Fähigkeiten der Migranten." Böhmer forderte Bund und Länder auf, an einem Strang zu ziehen und im nächsten Jahr zügig eine gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen: "Wir können es uns nicht länger leisten, Ressourcen zu verschwenden."
AFP
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