Bekommt Nonnenmacher Abfindung?Bafin prüft HSH-Vorgänge
In der HSH-Nordbank-Affäre sollen erste Aufklärungsergebnisse bald vorliegen. Wenn gegen den scheidenden Chef Nonnenmacher nichts Belastendes vorliegt, hat er Anspruch auf eine Abfindung. Der 47-Jährige beteuert, in keine der Affären persönlich verwickelt zu sein.
In der Affäre um die HSH Nordbank sollen nach einem Zeitungsbericht im November erste Prüfergebnisse der Finanzaufsichtsbehörde Bafin vorliegen. Von den Resultaten könnte abhängen, ob der scheidende Vorstandschef Dirk Jens Nonnenmacher mehrere Millionen Euro erhält, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf Bankenkreise.
Falls die noch laufenden Untersuchungen nichts Belastendes gegen Nonnenmacher zutage bringen, habe er Anspruch auf Auszahlung seines Vertrags. Der Vorstandschef beteuert, in keine der Affären bei der HSH Nordbank persönlich verwickelt zu sein.
Laut "Focus" wurde HSH-Aufsichtsratschef Hilmar Kopper von den Landesregierungen in Hamburg und Schleswig-Holstein aufgefordert, eine Einigung mit Nonnenmacher zu finden. Er sei telefonisch von Bürgermeister Christoph Ahlhaus und Ministerpräsident Peter Harry Carstensen gebeten worden, eine "einvernehmliche Trennung von Professor Nonnenmacher einzuleiten", habe Kopper in einem Brief an den Aufsichtsrat geschrieben. Details würden erst bekanntgegeben, "wenn eine für beide Seiten akzeptable und faire Lösung der vertraglichen Ansprüche gefunden ist und gleichzeitig ein Nachfolger benannt werden kann", heiße es darin weiter.
Kein Geld bei grober Pflichtverletzung
Der Kieler Regierungssprecher Knut Peters habe der Darstellung in dem Schreiben Koppers jedoch widersprochen: Von "einvernehmlich" sei nicht die Rede gewesen. Der schleswig-holsteinische FDP-Chef Wolfgang Kubicki sprach im "Focus" von einem "GAU für die Länder und die Aufklärung in der Affäre", wenn eine fristlose Kündigung Nonnenmachers von vorneherein ausgeschlossen würde.
Voraussetzung für eine fristlose und somit abfindungsfreie Kündigung Nonnenmachers ist der Nachweis einer groben Pflichtverletzung. In allen anderen Fällen besteht grundsätzlich der Anspruch auf eine Abfindung.
Die Landesregierungen von Hamburg und Schleswig-Holstein hatten am Dienstag entschieden, Nonnenmacher wegen der immer neuen Vorwürfe abzuberufen. Mehrere Staatsanwaltschaften ermitteln inzwischen gegen den Bankmanager. Untersuchungsausschüsse in Hamburg und in Kiel versuchen herauszufinden, wie es zum Beinahe-Kollaps der Bank kommen konnte.
Kinderpornographisches Material untergeschoben?
Laut SZ will die Bafin unter anderem wissen, unter welchen Umständen sich die Nordbank externer Dienstleister bedient hat, wie der Sicherheitsfirma Prevent. Das gehe aus dem Bescheid hervor, mit dem die Bafin ihre Prüfung eingeleitet hatte. Darin sei von Hinweisen auf besonders schwerwiegende Vorfälle die Rede.
Die Prevent AG soll im Auftrag der Bank einem Manager des Kreditinstituts in den USA kinderpornografisches Material untergeschoben und - ebenfalls im Auftrag der Bank - Mitarbeiter und Politiker bespitzelt haben.