Dienstag, 09. Februar 2010
Kabinett verabschiedet Entwurf: Boni-Gesetz ist unterwegs
Die Bundesregierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, mit dem Boni von Bank- und Versicherungsmanagern unter die Kontrolle der Finanzaufsicht BaFin gebracht werden sollen. Das Kabinett verabschiedete den Gesetzentwurf, nach dem sich Standards der Vergütungssysteme stärker am Unternehmenserfolg ausrichten sollen. Das Bundesfinanzministerium sprach vom letzten Schritt eines dreistufigen Pakets: Bereits Ende 2009 hatten acht große deutsche Banken und die drei größten Versicherungskonzerne eine Selbstverpflichtung unterzeichnet. Zudem gibt es entsprechende aufsichtsrechtliche Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Die Koalition setzt mit dem Gesetz Standards der G-20-Staaten um, die diese als Konsequenz aus der globalen Finanzkrise beschlossen hatten. Nach früheren Angaben soll das Vorhaben noch vor der Sommerpause durch das Parlament gehen und im Oktober in Kraft treten. Künftig müssen Vergütungssysteme "angemessen" und "transparent" sein. Vorgesehen ist, dass ein erheblicher Teil der variablen Vergütung erst nach mindestens drei Jahren ausgezahlt werden darf - und zwar abhängig vom Geschäftserfolg. Mindestens die Hälfte davon müsse in Form von Aktien oder ähnlichen Instrumenten ausbezahlt werden, erklärte das Finanzministerium. Garantierte Bonuszahlungen seien nur noch im Ausnahmefall zulässig.
Das Ministerium wird nach eigenen Angaben ermächtigt, Details zu den Anforderungen mittels Rechtsverordnungen zu regeln - "insbesondere hinsichtlich der Ausgestaltung, Überwachung und Weiterentwicklung der Vergütungssysteme, der Zusammensetzung der Vergütung sowie der Offenlegung der Ausgestaltung". Zudem werden die Eingriffsrechte der BaFin gestärkt. Diese darf bei schwieriger wirtschaftlicher Situation eines Finanzinstituts unangemessen hohe Bonuszahlungen unterbinden. Dies gilt etwa für den Fall, wenn bestimmte aufsichtsrechtliche Anforderungen unterschritten werden. Dann ist die BaFin befugt, die Auszahlung von Boni zu untersagen oder auf einen bestimmten Anteil des Jahresergebnisses zu beschränken.
rts
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