Wirtschaft

StaatspleitenEU plant Wettverbot

19.10.2011, 15:45 Uhr

Spekulationen auf den Bankrott von Staaten sollen nach dem Willen der Europäischen Union bald der Vergangenheit angehören. Die Gemeinschaft steht vor einem Verbot von Geschäften mit ungedeckten Kreditausfallversicherungen (CDS). EU-Länder und Europaparlament müssen der erzielten Einigung noch offiziell zustimmen.

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(Foto: dpa)

Die Europäische Union will Finanzwetten auf Staatspleiten

stoppen. Sogenannte ungedeckte Kreditausfallversicherungen (CDS) für Staatsanleihen sollen

künftig faktisch verboten werden, wie EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier mitteilte.

Nach einer Einigung in den Verhandlungen zwischen EU-Ländern und dem Europaparlament

sind solche Finanzprodukte künftig nur noch in Ausnahmen und unter strengen Auflagen

möglich.

Dadurch können Spekulanten nicht länger Kreditausfallversicherungen

für Staatschulden kaufen, ohne auch tatsächlich die entsprechenden Titel der betroffenen

Länder zu besitzen. Ansonsten bekäme der Besitzer eines solchen Papiers im Falle

der Pleite eines Staates - selbst wenn er keine Anleihen des Pleitelandes besitzt

- eine Entschädigung. Durch die neue Regelung soll Finanzgeschäften ein Riegel vorgeschoben

werden, die in Krisensituationen Unsicherheiten den Börsen und die Lage von Staaten

verschlimmern können.

"Das ist ein hochspekulatives Produkt", begründete

der CSU-Finanzexperte im Europaparlament, Markus Ferber, das Verbot der ungedeckten

Kreditausfall-Versicherungen für Staatsanleihen. "Im Prinzip ist das das Gleiche,

als wenn man eine Brandschutz-Versicherung für das Nachbarhaus abschließt in der

Hoffnung, dass das Haus möglichst schnell abbrennt." Ferber äußerte sich zuversichtlich,

dass die EU-Länder keinen Gebrauch von der Möglichkeit machen, unter bestimmten

Auflagen diese Produkte wieder zuzulassen.

EU-Länder und Europaparlament

müssen der erzielten Einigung noch offiziell zustimmen. Bisher gibt es unterschiedliche

oder gar keine Regelungen für den Handel mit diesen hochspekulativen Finanzprodukten.

Quelle: AFP