Suche
hier klicken, um den Ort für die Startseite festzulegen
Berlin
17
DO 10° / 19°
FR 11° / 15°
Dax6.281-1,8% TDax751-1,8% Dow12.420-1,3% NAS2.537-0,8% N2258.471-1,9% Öl87,72-0,1%
DB-Dax6.258-2,2% ESX2.116-2,0% S&P1.313-1,4% NasF2.5310,0% EUR1,23720,0% Gold1.562,28-0,1%
Wirtschaft

Donnerstag, 01. Juli 2010

Verdacht auf Preisabsprachen: Einzelhändlern droht Kartellstrafe

Das Bundeskartellamt nimmt den deutschen Einzelhandel noch einmal ins Visier. Die Wettbewerbshütter sehen weitreichende Indizien für jahrelange Preisabsprachen in der Konsumgüterbranche.
:

(Foto: picture alliance / dpa)

Dem deutschen  Lebensmittel-Einzelhandel droht einem Zeitungsbericht zufolge ein hohes Millionen-Bußgeld durch das Bundeskartellamt wegen verbotener Preisabsprachen. Auf eine Gruppe von Firmen könnten im Zuge von Ermittlungen der Wettbewerbsbehörde Strafzahlungen im unteren dreistelligen Millionenbereich zukommen, wie das "Handelsblatt" unter Berufung auf an dem Verfahren beteiligte Kartellrechtler berichtete.

Ein Sprecher des Kartellamts bestätigte der Zeitung, es gebe "Überlegungen" zur Eröffnung eines offiziellen Verfahrens gegen eine Reihe von Einzelhändlern. Bereits in der  kommenden Woche wollen die Wettbewerbshüter dem Bericht zufolge  Fragebögen an die betroffenen Firmen verschicken.

Verbraucher jahrelang geschröpft

Im Januar hatte das Bundeskartellamt bei einer bundesweiten Razzia Büros einer Gruppe von Einzelhändlern und  Markenartikelherstellern durchsucht. Bei den Unternehmen bestand damaligen Angaben der Behörde zufolge Verdacht auf illegale Preisabsprachen bei Kaffee, Süßwaren und Tiernahrung. Zu den Verdächtigen gehörten neben anderen der Handelskonzern Metro, die  Supermarktketten Edeka und Lidl sowie der Tierfutter-Anbieter Fressnapf.

Im vergangenen halben Jahr hatten die Wettbewerbshüter bereits zwei Mal Millionenstrafen gegen Kaffeeröster wegen verbotener Preisabsprachen verhängt. Dazu gehörten auch Unternehmen wie Tchibo und Melitta.

AFP

Artikel versenden

Verdacht auf Preisabsprachen: Einzelhändlern droht Kartellstrafe

Empfänger
Ihre Informationen
Persönliche Mitteilung

Die Daten werden nur zum Versenden der Nachricht benutzt und nicht gespeichert.