"Schwerwiegende Pflichtverletzung"Gericht verurteilt Piech

Wenn VW-Patriarch Piech etwas sagt, dann redet er Tacheles und auf den Punkt. So auch bei der Präsentation des neuen Polo in Sardinien. Damals watscht er Porsche-Chef Wiedeking in der erbitterten Übernahmeschlacht der Autobauer ordentlich ab. Fast drei Jahre später bekommt Piech dafür nun die Quittung - vom Gericht.
Porsche-Großaktionär Ferdinand Piech hat einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zufolge gegen seine "Kardinalpflichten" als Mitglied des Aufsichtsrats des Autobauers verstoßen. Piech habe im Zusammenhang mit den umstrittenen VW-Optionsgeschäften von Porsche eine "schwerwiegende Pflichtverletzung" begangen, urteilte der 20. Zivilsenat des Stuttgarter Gerichts in zweiter Instanz. Er habe sich keine Klarheit über die Risiken der Optionsgeschäfte verschafft und sei auch nicht gegen die milliardenschweren Geschäfte, die die Porsche Holding im Zuge der Finanzkrise 2009 an den Rand des Ruins brachten, eingeschritten.
Daher gab das Gericht einer Klage von Porsche-Anteilseigern statt, die die Nichtigkeitserklärung der Entlastung des gesamten Porsche-Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008/09 auf der Hauptversammlung vom 29. Januar 2010 beantragt hatten. Die allen Aufsichtsräten damals per Sammelabstimmung erteilte Entlastung sei insgesamt nichtig (Az: 20 U 3/11).
Related contentDas vorherige Urteil des Landgerichts Stuttgart, dass die Klage in erster Instanz im vergangenen Jahr abgewiesen hatte, habe keinen Bestand. Eine Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen, dagegen ist aber Beschwerde zulässig. Porsche kündigte Nichtzulassungs-Beschwerde an. "Eine Pflichtverletzung von Prof. Piëch sieht die Porsche SE nicht", teilte das Unternehmen mit. Daher muss Piech vorerst nicht mit Regress-Forderungen des Unternehmens rechnen, an dem er und seine Familie zu großen Teilen beteiligt sind.
Hintergrund der Klage des Vereins Verbraucherzentrale für Kapitalanleger war das jahrelange Bestreben von Porsche, sich den vielfach größeren Volkswagen-Konzern einzuverleiben. Dieses von Piech und den übrigen Porsche-Aufsichtsräten gebilligte Vorhaben scheiterte im Sommer 2009, da Porsche das Geld ausging. Stattdessen drehte der finanzkräftige VW-Konzern den Spieß um, verleibte sich knapp die Hälfte des Porsche-Fahrzeuggeschäfts ein und sicherte sich den Zugriffe auf die restlichen Anteile an der Porsche AG. Piech ist zugleich seit vielen Jahren Aufsichtsratschef von VW.
Piech hätte Klarheit schaffen müssen
Wenige Monate vorher - im Mai 2009 - hatte Piech öffentlich Zweifel an der Finanzkraft von Porsche geäußert und war damit vom Porsche-Vorstand abgerückt. Nach Gerichtsangaben sagte er am Rande einer VW-Veranstaltung sinngemäß, er habe sich keine Klarheit über die Risiken der Optionsgeschäfte von Porsche verschaffen können, und er wisse auch nicht, wie hoch die Risiken seien. "Nimmt man diese Äußerungen beim Wort, hatte Dr. Piëch damit eine schwerwiegende Pflichtverletzung belegt, denn zu seinen Kardinalpflichten als Mitglied des Aufsichtsrats gehörte die Erfassung und Beurteilung bedeutsamer Geschäfte der Porsche Automobil Holding SE", urteilte das Stuttgarter Oberlandesgericht.
Der Porsche Holding gehören gut 50 Prozent der Porsche AG und die Mehrheit der Stimmrechte an VW. "Treffen Dr. Piëchs Äußerungen inhaltlich zu, hätte er den Geschäften nicht zustimmen dürfen, sondern sich um weitere Informationen bemühen und - wenn ihm diese ebenfalls keine Risikoabschätzung ermöglichten - gegen die Optionsgeschäfte einschreiten müssen", befand das Gericht. Auch sei die Kreditwürdigkeit der Porsche Holding damit gefährdet worden. Auf das Recht zur öffentlichen Meinungsäußerung könne sich Piëch nicht berufen.
Gegen Porsche und VW laufen vor deutschen Gerichten mehrere Schadenersatzklagen wegen Marktmanipulation, auch die Staatsanwaltschaft ermittelt seit Jahren gegen das damalige Porsche-Management. Denn der VW-Kurs ging im Zuge der Aufdeckung von Porsches Aktienoptionsstrategie durch die Decke, institutionelle und private Anleger fühlen sich um mehrere Milliarden Euro gebracht. Der Kläger-Anwalt Franz Braun sagte in München, seine Mandaten könnten aus dem Urteil "nicht unmittelbar Honig saugen", da Piechs Pflichten in erster Linie dem Unternehmen gegenüber geschuldet seien. Gegen Piech als VW-Aufsichtsrat sei aber ein Güteantrag gestellt worden, er hätte in seiner Doppelrolle als Aufseher von VW und Porsche die riskanten Optionsgeschäfte zur Übernahme von VW nicht dulden dürfen.