Wirtschaft

Gerichtsurteil trifft TelekomMehr Geld für T-Online-Aktionäre

08.09.2010, 16:35 Uhr

Erst den Internetableger an die Börse gebracht, dann zurück in den Konzern geholt: Kritiker werfen der Deutschen Telekom vor, so zwei Mal bei den T-Online-Aktionären Kasse gemacht zu haben. Die jetzt per Gerichtsurteil verordnete Nachzahlung stößt deshalb nur auf geteilte Zustimmung.

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T-Online: Erst raus aus dem Telekom-Konzern, dann wieder rein. (Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb)

Die Deutsche Telekom muss einem Gerichtsurteil zufolge den Aktionären ihrer Ex-Tochter T-Online insgesamt rund 200 Mio. Euro überweisen. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, dass den einstigen T-Online-Gesellschaftern wegen der Verschmelzung mit der Telekom eine Zuzahlung von 1,15 Euro je Aktie in bar plus Zinsen zustehe. Damit wurde die zuvor vom Landgericht Frankfurt errechnete Summe bestätigt.

Die Telekom hatte die Darmstädter Online-Tochter im Jahr

2000 an die Börse gebracht und sechs Jahre später die beim Konzern verbliebene

Aktien-Mehrheit dazu benutzt, die T-Online AG gegen den Willen vieler

Kleinaktionäre in den Konzern zurückzuholen. Ein entsprechender Beschluss der Hauptversammlung

stammt aus dem Jahr 2005.

Zum Ausgleich sollten die verbliebenen Anteilseigner

Aktien der Deutschen Telekom AG zu einem festen Umtauschverhältnis erhalten.

Für ein T-Online-Papier sollten die Anleger 0,52 Telekom-Aktien bekommen. Das

entsprach zu damaligen Kursen einem Wert von 8,22 Euro. Zuvor hatte der einst

staatliche Konzern den Aktionären 8,99 Euro pro Anteil angeboten.

Nachzahlung rechtskräftig

Die Gerichte fanden das Umtauschverhältnis im Ergebnis zu

niedrig und ermittelten den Bar-Zuschlag von 1,15 Euro, der sich für rund 120

Millionen Aktien nebst Zinsen und Anwaltskosten auf einen Gesamtbetrag von rund

200 Mio. Euro summiert. Ein Telekomsprecher bestätigte die Summe, die aber

keinen Einfluss auf die publizierten Unternehmensziele habe. Bei der

Verschmelzung beider Unternehmen habe sich die Telekom an Gesetz und damals

gängige Bewertungsregeln zur künftigen Ertragskraft gehalten.

Gegen die später vom Frankfurter Landgericht ermittelte Nachzahlung hatten beide Seiten Einspruch eingelegt. Die Telekom hatte die Zahlung überhaupt angezweifelt, während die einstigen Anteilseigner von T-Online den Betrag als zu gering ansahen.

Nun will die Telekom auf weitere Rechtsmittel verzichten. "Selbstverständlich akzeptieren wir den rechtskräftigen Beschluss", sagte eine Sprecherin. Auf den Geschäftsausblick für dieses Jahr werde die Zahlung keinen Einfluss haben.

Verfassungsbeschwerde folgt

Anlegeranwalt Peter Dreier von der Düsseldorfer Kanzlei Dreier Riedel spricht allerdings nur von einem Teilsieg. "Leider besteht nur Anlass, Sekt statt Champagner zu trinken, da wir mit einer höheren Nachzahlung gerechnet haben", erklärte er. Er hatte mit 5,25 Euro pro Aktie fast den fünffachen Satz als

Nachzahlung verlangt. T-Online-Aktionäre der ersten Stunde haben trotz der

Nachzahlung hohe Verluste gemacht, da der Erstausgabepreis bei 27 Euro gelegen

hatte.

Dreier kündigte aber umgehend eine Verfassungsbeschwerde an. Es sei

äußerst bedenklich, dass die Gerichte ausschließlich auf den Aktienkurs

abgestellt hätten. So könnten künftig Muttergesellschaften den Kurs ihrer

Töchter herunterreden, um dann in den Genuss einer günstigen Übernahme zu kommen.

Diese Thematik müsse endgültig rechtlich geklärt werden. Dessen ungeachtet

müsse die Telekom umgehend die nun beschlossenen Nachzahlungen leisten.

Quelle: bad/rts/dpa