Mittwoch, 12. Mai 2010
Briefkastenstreit: Post erleidet Schlappe
In Zukunft werden die Briefkästen - wie hier in Mannheim - nicht immer gelb sein.
(Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb)
Die Deutsche Post muss fremde Briefkästen neben ihren eigenen und in der Nähe ihrer Filialen dulden. Der ehemalige Monopolist scheiterte mit einer Klage gegen einen lokalen Wettbewerber vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
Zwar könne es sein, dass Briefe in den falschen Kästen landeten und damit länger zum Empfänger bräuchten, wie die Post argumentiert hatte. Das rechtfertige aber kein Verbot, sondern liege nur daran, dass sich die Kunden noch nicht an das Ende des Brief-Monopols gewöhnt hätten, urteilten die Richter des für das Wettbewerbsrecht zuständigen Ersten Zivilsenats. (Az.: I ZR 214/07)
Das Interesse der Post-Konkurrenten, ihren Kunden die Nutzung der Briefkästen so bequem wie möglich zu machen, sei höher einzuschätzen als die Verwechslungsgefahr, entschied der BGH. Bis 1998 durfte nur die Post Briefe befördern, seither ist das Monopol - wenn auch nur langsam - aufgeweicht worden.
Mit der Klage, mit der sie vor dem Oberlandesgericht noch teilweise obsiegt hatte, wollte die Post den Nürnberger Rivalen Brief24 zwingen, 26 seiner 52 roten Briefkästen in der Frankenmetropole wieder abzubauen. Brief24 gehört dem Telefonbuchverlag Müller Medien und dem Verlag der Nürnberger Nachrichten.
rts
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