Streitpunkt StaatsbeihilfenPost klagt gegen EU-Kommission

Hat die Deutsche Post ungerechtfertigt staatliche Beihilfen erhalten und so von Sozialleistungen profitiert? Die EU-Kommission sagt Ja und fordert den Dax-Konzern zur Rückzahlung auf. Das ehemalige Staatsunternehmen will davon nichts wissen und klagt gegen die Entscheidung der Wettbewerbshüter.
Die Deutsche Post will gegen eine Entscheidung der EU-Kommission klagen, nach der sie dem Staat öffentliche Beihilfen in Höhe von bis zu 1 Mrd. Euro zurückzahlen muss. "Die Rückzahlungsentscheidung der EU-Kommission ist nicht nachvollziehbar und entbehrt jeglicher Grundlage", erklärte Post-Chef Frank Appel. Der Konzern sei zuversichtlich, dass der Beschluss der EU-Kommission vor den Gerichten keinen Bestand haben werde. Die Post habe ihre Klage-Entscheidung zudem mit der Bundesregierung abgestimmt.
Die Post habe illegale Beihilfen in einer Höhe zwischen 0,5 Mrd. Euro und 1 Mrd. Euro erhalten, hatte die EU-Kommission zuvor verkündet. Dabei geht es auch um die Finanzierung von Beamtenpensionen. Die Wettbewerbshüter stellten auch fest, dass Ausgleichszahlungen von 5,6 Mrd. Euro an die Post mit den EU-Regeln übereinstimmten und deshalb gerechtfertigt waren.
Post bleibt zuversichtlich
Der Dax-Konzern geht davon aus, dass sie einen Betrag "am unteren Ende dieser Bandbreite" an den Bund zahlen muss, teilte der Konzern weiter mit. Die Zahlung solle zudem lediglich in der Bilanz 2012 erfasst werden, die Ertragslage werde ebenso wie die Dividende für 2011 damit nicht berührt. Das operative Gewinnziel für 2011 habe der Konzern erreicht, hieß es weiter. Die Post hatte ein Ebit von mehr als 2,4 Mrd. Euro für 2011 prognostiziert.
Die Post-Aktie reagierte mit Kursverlusten auf die Entscheidung der EU-Kommission. Sie notierte am Mittag mit einem Minus von knapp 2 Prozent.
Das Problem der Überkompensation
Die EU-Kommission hatte 1999 eine Prüfung staatlicher Beihilfen an die Deutsche Post eingeleitet, die sie 2007 und zuletzt im Mai 2011 ausweitete. Eine Klage der Post gegen die Untersuchungen war im Dezember vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) abgewiesen worden. Die Post hatte schon einmal 2010 einen Rechtsstreit mit der Kommission vor dem EuGH über 572 Millionen Euro angeblicher Subventionen gewonnen.
Die Monopolstellung staatlicher Postunternehmen wurde in den vergangenen Jahren in der EU aufgebrochen. Die Mitgliedstaaten dürfen den Postbetreibern Zusatzkosten für Dienstleistungen im allgemeinen Interesse, wie etwa die flächendeckende Versorgung mit Postdiensten, erstatten.
Die Kommission genehmigte deshalb nun Ausgleichszahlungen von 5,6 Mrd. Euro, die der Deutschen Post von 1990 bis 1995 zur Deckung der Kosten des Universal-Postdienstes gewährt wurden. Doch es darf keine Überkompensation zum Nachteil privater Postkonkurrenten geben. "Unser Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, damit Bürger und Unternehmen von den Vorteilen einer völligen, bald in allen Mitgliedstaaten abgeschlossenen Marktöffnung profitieren können", sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia.