Wirtschaft

Das abgestürzte WunderkindWindhorst muss sich bewähren

04.11.2010, 13:13 Uhr

Vom Senkrechtstarter zum Gerichtsfall: Lars Windhorst wird vom Berliner Landgericht zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt. Der 33-Jährige wird wegen Untreue im Zusammenhang mit der Insolvenz seines Unternehmens bestraft.

image
Lars Windhorst (Foto: dpa)

Der Unternehmer Lars Windhorst ist vom Berliner Landgericht wegen Veruntreuung von rund 930.000 Euro verurteilt worden. Der 33-jährige Manager erhielt ein Jahr Haft auf Bewährung und zusätzlich 108.000 Euro Gesamtgeldstrafe.

Der Geschäftsmann mit Wohnsitz in London hatte in den Jahren 2002 bis 2004 als Vorstand der Windhorst AG Gelder unberechtigt aus dieser Firma auf eigene und andere Konten seiner Unternehmensgruppe überwiesen.

Der Angeklagte war umfassend geständig und räumte Fehler aus "Unbedarftheit und Unerfahrenheit" ein. Fast die gesamte Summe habe er verwendet, um sein inzwischen insolventes Unternehmen zu retten, erklärte der Manager.

Windhorst galt in den 1990er Jahren als Wunderkind der Wirtschaft. Er wurde unter anderem vom damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl empfangen. Mit 16 Jahren hatte Windhorst seine erste Firma gegründet.

Quelle: dpa