Auto

Unfall an BushaltestelleAutofahrer muss haften

21.08.2006, 10:05 Uhr

Autofahrer müssen an Bushaltestellen besonders vorsichtig vorbeifahren . Wenn nicht, müssen sie für die Folgen gerade stehen.

Autofahrer müssen an Bushaltestellen besonders vorsichtig vorbeifahren. Wenn Sie das nicht tun, müssen sie für die Folgen gerade stehen.

Dies hat der Bundesgerichtshofs entschieden (AZ: VI ZR 50/05). Ein Autofahrer haftet demnach grundsätzlich, wenn ein Fußgänger an einer solchen Stelle beim Überqueren der Fahrbahn erfasst, verletzt oder gar getötet wird. Ob ein Fußgänger in der Situation tatsächlich in einen Bus einsteigen wollte oder aus ihm ausgestiegen ist, spielt keine Rolle..

Im konkreten Fall gab das Gericht der Schadensersatzklage einer Witwe statt. Ihr Mann hatte die Fahrbahn gegenüber einer Bushaltestelle überqueren wollen. Dabei wurde er von einem Lastwagen erfasst und tödlich verletzt.

Laut BGH hätte der Lkw-Fahrer die Bushaltestelle so passieren müssen, dass er notfalls sofort hätte anhalten können. Mit eiligen Fußgängern habe er an einer solchen Stelle rechnen müssen. Schon in der Vorinstanz war das Mitverschulden des Getöteten auf 50 Prozent festgelegt worden. Dies änderte der BGH nicht.