Laterne im WegFahrlehrer haftet
Aller (Fahr-)Anfang ist schwer. Besonders wenn der Lehrer nicht richtig auf die erste Praxisfahrt vorbereitet. Doch dies kann ihn teuer zu stehen kommen. Das Landgericht Osnabrück gab einer Fahrschülerin Recht, die von der Straße abgekommen und mit dem Wagen gegen eine Laterne geprallt war. Sie erhält nun Schadenersatz.
Durch Schaden wird man klug - aber eigentlich sollte die Fahrschule dem vorbeugen. Nicht so im Fall einer Motorrad-Schülerin.
Die Frau wurde in ihrer ersten Praxisstunde angewiesen, an einer Kreuzung links abzubiegen. Dies teilte ihr der Fahrlehrer aus dem Auto hinter ihr per Funk mit. Wegen Gegenverkehr musste die Schülerin zunächst anhalten. Beim Anfahren glitt ihr der Kupplungshebel aus den Fingern, sie kam von der Fahrbahn ab und prallte frontal gegen eine Straßenlaterne.
Resultat waren schwerste Verletzungen, die zu einem Dauerschaden führten. Daraufhin verlangte die Schülerin Schadenersatz. Das Landgericht Osnabrück gab der Klage statt. Begründung: Fahrlehrer haften für Schäden, die ein Fahrschüler bei der ersten praktischen Fahrstunde erleidet, wenn sie den Neuling nicht ausreichend auf die Anforderungen im Verkehr vorbereitet haben. Insbesondere gelte dies beim Motorrad fahren im öffentlichen Straßenverkehr, so die Anwaltsauskunft.
Gemäß einem Leitfaden müssen verschiedene Stufen der Ausbildung erreicht werden - beispielsweise Balance üben, Einhalten der Sitzposition, Fahren in Schrittgeschwindigkeit oder das Anhalten und Anfahren. Diese Ausbildungsstufen waren den Richtern zufolge nicht eingehalten worden. Lediglich Anfahren und Anhalten habe der Lehrer mit der Fahrschülerin zuvor geübt, Kreisfahren mit Lenkbewegungen aber nicht. Daher traf den Fahrlehrer nach Auffassung des Gerichts die alleinige Schuld an dem Unfall, und er muss Schadenersatz leisten.