Einfacher zum FeuerwehrführerscheinRetter fahren mit Sonderregelung
Feuerwehrleute dürfen ab Anfang Juni auch mit einem Pkw-Führerschein einen Löschzug fahren. Die Tauglichkeit der Kandidaten wird in einer internen Prüfung durch die Organisationen festgestellt. Der Führerschein ist zweckgebunden.
Feuerwehrleute dürfen künftig auch mit einem Pkw-Führerschein ans Steuer eines Löschzugs. Eine entsprechende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes hat der Bundesrat nun gebilligt. Damit können Autofahrer, die bei Feuerwehr, Katastrophen- oder Hilfsdiensten arbeiten, künftig auch ohne Lkw-Führerschein Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen bewegen. Bisher konnten sie mit der Fahrerlaubnis B nur Kraftfahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen fahren.
Der "Feuerwehrführerschein" wird von der jeweiligen Landesregierung ausgestellt. Die unterschiedlichen Organisationen können dann durch eine interne Prüfung auf Einsatzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen die Tauglichkeit des Anwärters feststellen. Der Führerschein gilt dann allerdings nur für diesen speziellen Zweck.