Politik

Mini-Jobs bis 450 EuroArbeitslose dürfen mehr behalten

29.11.2011, 22:24 Uhr

Wer schon lange arbeitslos ist, aber mit einem Mini-Job etwas dazuverdient, hat bald mehr davon. Im kommenden Jahr wird die Verdienstgrenze auf 450 Euro angehoben, davon bleiben dann 170 Euro, die nicht auf die Hartz-IV-Regelleistung angerechnet werden.

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Es soll sich lohnen, sich anzustrengen. (Foto: picture alliance / dpa)

Hartz-IV-Empfänger mit Mini-Job können künftig bis zu zehn Euro mehr von ihrem Zusatzverdienst behalten. "Dies ergibt sich automatisch aus dem Sozialgesetzbuch, wenn die Koalition wie geplant im nächsten Jahr die Mini-Job-Grenze von 400 auf 450 Euro anheben wird", sagte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit der "Süddeutschen Zeitung". Nach Angaben des Blatts würden 700.000 Menschen davon profitieren.

Langzeitarbeitslose mit einer sogenannten geringfügigen Beschäftigung haben demnach einen Freibetrag von 100 Euro. Dieses Geld wird mit ihrer Hartz-IV-Regelleistung nicht verrechnet. Von jedem weiteren verdienten Euro bis zu einer Grenze von 1000 Euro dürften sie 20 Prozent behalten. Zusammen mit den 100 Euro seien dies maximal 160 Euro. "Künftig wären dies dann bei der neuen Bezugsgröße von 450 Euro insgesamt 170 Euro", erläuterte die BA-Sprecherin.

Union und FDP hatten am Freitag bekanntgegeben, die Mini-Job-Grenze auf 450 Euro zu erhöhen. Der Regelsatz für die etwa 4,6 Millionen erwachsenen Hartz-IV-Empfänger steigt 2012 ohnehin um zehn auf 374 Euro. Diejenigen mit einem Mini-Job könnten dann im Laufe des Jahres sogar über bis zu 20 Euro mehr im Monat verfügen, wenn die 450-Euro-Grenze eingeführt wird. Mini-Jobs sind für Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei.

Quelle: dpa