Donnerstag, 17. Februar 2011
Payment Networx MV: Abzocker drohen mit Anzeige
Verbraucherschützer warnen wieder mal vor dreisten Abzockern, die mit Internet-Abo-Fallen abkassieren wollen. Sie raten betroffenen, auf keinen Fall zu bezahlen, sondern Anzeige zu erstatten."Strafanzeige wegen Betrug" – wem Post mit dieser Angst einflößenden Betreffzeile von Payment Networx MV ins Haus flattert, "sollte keinen Schrecken bekommen, sondern der darin erhobenen Geldforderung idersprechen." Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor der "verbalradikalen Attacke" eines Standardschreibens, mit dem das Unternehmen mit Sitz in Rostock derzeit unverhohlen versucht, sich 98,68 Euro für ein vermeintliches Internet-Abo von eingeschüchterten Empfängern zu ergaunern.
Bei der Verbraucherzentrale NRW häufen sich die Fälle, in denen die dubiose Firma, die sich in ihrem Schreiben den Anstrich eines im Auftrag handelnden Treuhänders gibt, behauptet, es bestünden "berechtigte Forderungen" für ein Zwölf-Monats-Abo vom Internetanbieter www.softwarerapid.de, die bis dato nicht beglichen seien.
Der Geldeintreiber macht sich hierbei noch nicht einmal die Mühe, die Fälligkeit der Zahlungsforderung nachzuweisen, sondern setzt stattdessen die Angeschriebenen mit einem wortgewaltigen Angstszenario unter Druck: Sollten vermeintliche Kunden die verlangte Summe nicht innerhalb von drei Tagen auf das Konto des "Treuhänders Frank Seiler" überweisen, ginge Payment Networx davon aus, dass sich die Betroffenen "unlauter unsere Dienstleistungen erschleichen wollten". In diesem Fall wolle die Firma ihre "Forderungen gerichtlich geltend machen, als auch Strafanzeige wegen Betrug stellen".
Angeschriebene sollten Anzeige erstatten
Mit dieser haltlosen Androhung wird die Sachlage dreist auf den Kopf gestellt, sagt Thomas Bradler, Jurist der Verbraucherzentrale NRW: "Denn nur Empfänger der dubiosen Post haben allen Grund, Strafanzeige zu stellen. Sie sind nämlich in eine klassische Abo-Falle getappt, die möglicherweise selbst den Tatbestand des Betrugs erfüllt."
Zudem kommt nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW bei Abo-Fallen kein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag zustande, sodass finanzielle Forderungen von Anbietern in der Regel unberechtigt sind. Betroffene, die sich auf der Internetseite von sofwarerapid zwar angemeldet, dabei aber die unscheinbaren Preishinweise übersehen haben, sollten die erhobene Forderung schriftlich zurückweisen, raten die Verbraucherschützer. Anschließend müssten Betroffene erst wieder reagieren, wenn ihnen ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird.
Musterschreiben gibt’s auf der Webseite der Verbraucherzentrale NRW.
kwe
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