Mittwoch, 24. Juni 2009
Ab 1. Juli: Notruf nur noch mit SIM-Karte
Notrufe per Handy sind ab 1. Juli nur noch mit betriebsbereiter SIM-Karte möglich. "Bislang war ein Notruf auch ohne SIM-Karte möglich, doch leider kam es häufig zu Missbrauch", verteidigt BITKOM-Präsident August-Wilhelm Scheer die Änderung des Telekommunikationsgesetzes.
Rufnummer wird übermittelt
Ob aus Vorsatz, als vermeintlicher Scherz oder zum Testen eines Gebraucht-Handys vor dem Kauf: Laut BITKOM litten Notruf-Leitstellen immer stärker unter dem Missbrauch und waren daher für tatsächliche Notrufe schlechter erreichbar. Bislang waren die Täter nur schwer zu ermitteln. Daher dürfen ab Juli die Mobilfunknetzbetreiber nur noch Notrufe zustellen, die von Handys mit betriebsbereiter SIM-Karte eingehen. Verursacher eines blinden Alarms können so leichter ermittelt werden, da die Rufnummer immer an die Notrufleitstelle übermittelt wird, selbst wenn die Rufnummernübermittlung ausgeschaltet ist.
Missbrauch strafbar
Der Missbrauch des Notrufs ist eine Straftat und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet. Der Täter muss außerdem für mögliche Einsatzkosten von Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen aufkommen. Die Rückverfolgung und Zuordnung eines Anrufs ist auch bei Prepaid-Karten möglich. Käufer von Prepaid-Karten müssen sich seit Jahren ausweisen und ihre Daten beim Verkäufer registrieren lassen. Bei Missbrauch oder Straftaten richten sich die Ermittlungen zunächst immer gegen den registrierten Besitzer der SIM-Karte – das sollten Handybesitzer bei der Weitergabe oder dem Verkauf ihres alten Handys mit SIM-Karte wissen.
Europaweiter Notruf
Die Notrufnummer 112 kann in ganz Europa kostenlos von Fest- und Mobiltelefonen angerufen werden. Die einheitliche Notrufnummer hatte der Europäische Rat im Jahr 1991 beschlossen, sie ist mittlerweile in allen Mitgliedsstaaten der EU umgesetzt. Sie verbindet den Anrufer mit der nächstgelegenen Leitstelle von Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr.
Kwe
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