Der Tag

Der Tag800 Euro Strafe wegen illegaler Mausefalle in Fleischabteilung

29.08.2025, 21:13 Uhr

Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz hat das Amtsgericht St. Georg in Hamburg einen Mann zu 800 Euro Strafe verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts platzierte der Angeklagte oder einer seiner Mitarbeiter in der Fleischabteilung seines Geschäfts im Hamburger Stadtteil Billstedt eine Klebefalle. Bei einer Betriebskontrolle Ende Juli 2023 war eine festgeklebte Maus in der Falle entdeckt worden, die noch zitterte. Das Tier sei gestresst und Schmerzen ausgesetzt gewesen, so das Gericht.

Es tue ihm leid, dass so etwas passiert sei, in der Vergangenheit habe er keine Probleme mit der Lebensmittelkontrolle gehabt, sagte der Anwalt. Die 800 Euro Strafe fließen in den Tierschutz, erklärte das Gericht, das mit seinem Urteil beim zuvor verhängten Strafbefehl über 20 Tagessätze geblieben war. Zu der Verhandlung war es gekommen, weil der Angeklagte den ursprünglichen Strafbefehl nicht akzeptieren wollte. Sollte die Geldstrafe innerhalb von sechs Monaten nicht gezahlt werden, wird das Verfahren wieder aufgenommen.

Quelle: ntv.de