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Der TagGericht: Castortransporte von Jülich nach Ahaus dürfen stattfinden

02.03.2026, 20:44 Uhr

Die Castor-Transporte aus dem rheinischen Jülich ins Zwischenlager Ahaus dürfen stattfinden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit einen Beschluss aus der Vorinstanz bestätigt. Die Eilentscheidung aus Berlin ist nicht anfechtbar, wie das OVG mitteilt.

Die Umweltorganisation BUND wollte den Transport mit der Begründung verhindern, dass die Sicherheit der Castoren bei der Fahrt über die Straßen in Nordrhein-Westfalen gegen Störmaßnahmen Dritter nicht gewährleistet sei. Das Oberverwaltungsgericht wies den Antrag ebenfalls ab, machte aber einen Unterschied zum vorigen Entscheid.

Das OVG sieht beim BUND durchaus eine Berechtigung für eine Beschwerde, gegen die Beförderungsgenehmigung vorzugehen. Hier habe das Verwaltungsgericht das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz zu streng ausgelegt. Der Antrag ist aber nach Überzeugung des OVG inhaltlich unbegründet.

Quelle: ntv.de