Berlin & BrandenburgTötung in Klinik: Staatsanwaltschaft prüft Schuldunfähigkeit

Ein Patient tötet einen Mitpatienten in einer Berliner Klinik. Was Experten zu psychotischen Störungen sagen und wie die Staatsanwaltschaft den Fall einordnet.
Berlin (dpa/bb) - Ein 26-Jähriger, der am Sonntagabend in der Psychiatrie des Vivantes Klinikums Neukölln einen 65 Jahre alten Mitpatienten getötet haben soll, befindet sich in vorläufiger psychiatrischer Unterbringung. Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass er zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen sei, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Berlin auf dpa-Anfrage mit.
Die Unterbringung sei vergleichbar mit Untersuchungshaft bei jemandem, der schuldfähig sei. Der Mann war nach Angaben des Klinikums mit der Diagnose Psychose eingeliefert worden. Die Mordkommission ermittelt.
Psychotische Störungen zählen zu den besonders schweren psychischen Erkrankungen, teilte die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN) mit. "Im Rahmen einer Psychose entwickeln Betroffene häufig Wahnvorstellungen, haben Halluzinationen und verlieren den Bezug zur Realität", sagte Alkomiet Hasan, Koordinator der DGPPN-Behandlungsleitlinie Schizophrenie.
Überwiegende Mehrheit werde niemals gewalttätig
Wahnvorstellungen oder Halluzinationen würden als "absolut real wahrgenommen und die Grenzen zwischen dem Ich und der Umwelt verschwimmen", erklärte Hasan. Für Betroffene sei das meist mit großer Angst und einem Gefühl der Bedrohung verbunden.
Am häufigsten seien psychotische Zustände bei Schizophrenien und im Rahmen von Intoxikationen, sagte Hasan weiter. Die überwiegende Mehrheit werde niemals gewalttätig gegen andere. "Die Erkrankungen sind vielmehr durch eine hohe Suizidrate gekennzeichnet."
Das absolute Risiko schwerer Gewalttaten durch Menschen mit Psychosen sei gering, auch wenn es im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung statistisch erhöht sei.