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Nordrhein-WestfalenHäftling im offenen Vollzug fährt Frau tot - Gefängnisstrafe

06.07.2026, 15:56 Uhr
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(Foto: Rolf Vennenbernd/dpa)

Mitte Dezember hatte in Krefeld der tödliche Raserunfall eines Häftlings im offenen Vollzug für Entsetzen gesorgt. Nun wurde der Mann verurteilt.

Krefeld (dpa/lnw) - Für einen tödlichen Raserunfall ist ein 53-jähriger Häftling zu weiteren dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Unfall passierte im vergangenen Dezember, als der Mann sich im offenen Vollzug in der JVA Moers-Kapellen befand - dabei darf man tagsüber das Gefängnis verlassen.

Bei dem von dem Mann verursachten Unfall kam eine 70 Jahre alte Frau ums Leben. Das Amtsgericht Krefeld sprach den 53-Jährigen wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge schuldig. Außerdem wurde eine vierjährige Führerscheinsperre verhängt.

Der Angeklagte verbüßte damals wegen Insolvenzverschleppung und einer nicht bezahlten Geldstrafe eine Ersatzfreiheitsstrafe im offenen Vollzug. Nach dem Unfall wurde er vom offenen in den geschlossenen Vollzug verlegt.

Das Schöffengericht folgte mit dem Urteil dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger hatte eine Strafe auf Bewährung für seinen geständigen Mandanten für ausreichend gehalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - die Verteidigung kündigte an, in Berufung zu gehen.

Mit Tempo 110 frontal mit Auto kollidiert

Der Mann war vor dem Unfall viel zu schnell unterwegs gewesen. Laut Unfall-Gutachter hatte er auf trockener Fahrbahn in einer Kurve die Kontrolle über sein Auto verloren und war zuletzt mit etwa 110 Stundenkilometern mit dem entgegenkommenden Kleinwagen einer 70-Jährigen kollidiert. Die Frau starb noch am Unfallort. Der Häftling wurde leicht verletzt, seine Beifahrerin blieb unverletzt.

Die Richter unter Vorsitz von Jochen Grefen glaubten der Schilderung des zweifachen Familienvaters nicht, wonach er damals "nur in Gedanken" zu schnell gefahren sei. Er sei mit seiner Frau auf dem Weg nach Krefeld gewesen, um Weihnachtsgeschenke für die Kinder zu kaufen, hatte der Angeklagte gesagt.

Quelle: dpa

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