Popstar holt Mally nicht zurück Biebers Affe kommt in deutschen Zoo
13.05.2013, 22:03 Uhr
Näher als hier wird Mally seinem ehemaligen Besitzer wohl nicht mehr kommen.
(Foto: picture alliance / dpa)
Der Affe von Justin Bieber bleibt in Deutschland. Wenn der Sänger das Tier nicht bis Ende der Woche zurückholt, soll das knapp fünf Monate alte Äffchen zu Artgenossen in einen deutschen Zoo umziehen. Und das wird nicht ganz billig.
Justin Biebers Kapuzineräffchen Mally wird offenbar in einem Zoo in Deutschland bleiben. "Der Affe wird in eine seit langer Zeit bestehende Gruppe von Kapuzineraffen integriert", sagte Dietrich Jelden vom Bundesamt für Naturschutz (BfN). Biebers Anwälte hätten signalisiert, dass der Sänger auf das Tier verzichten werde.
Unklar sind indes die finanziellen Folgen für den Superstar. Neben den Kosten für die Unterbringung des mittlerweile gut fünf Monate alten Primaten in einem Tierheim muss Bieber nach Angaben des BfN möglicherweise auch mit einem Bußgeld oder sogar einem Strafverfahren rechnen.
Weil der Sänger bei der Einreise nach Deutschland Ende März für seine "Believe"-Tour keine Papiere für das Tier dabei hatte, wurde Mally am Münchner Flughafen vom Zoll beschlagnahmt. Seitdem lebt der Affe im Tierheim.
Mallys Versorgung wird teuer
"Er wächst und gedeiht", sagte Tierheimsprecherin Judith Brettmeister. "Er nimmt schön zu und hüpft durch die Gegend. Jetzt wird es langsam Zeit, dass er in die Gemeinschaft von anderen Affen kommt." Von seinen Artgenossen könne er Kommunikation und Verhalten lernen. "Sonst fängt er an, komisch zu werden", sagte Brettmeister.
Außerdem soll sich der Weißschulterkapuzineraffe nicht zu sehr an die Menschen gewöhnen - gehört Mally doch zu einer sehr sozialen Affenart. "Sie leben im Familienverband, in Großfamilien", erklärte Jelden, der im BfN die Abteilung für Artenschutzvollzug leitet.
Die Kosten für Unterbringung und Verfahren summieren sich nach Einschätzung des BfN auf einen fünfstelligen Euro-Betrag. Das Bundesamt wirft Bieber vor, das Äffchen ohne Einfuhrgenehmigung nach Deutschland gebracht zu haben. Eine Genehmigung sei für alle Tiere nötig, die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen.
Bis zum 17. Mai hätte Bieber noch Zeit, die Papiere vorzulegen und sein Tier zurückzufordern. Davon geht beim BfN aber momentan niemand aus.
Quelle: ntv.de, dpa