Unterhaltung

Kein Ermittlungsverfahren Kebekus ist nicht blasphemisch

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(Foto: dpa)

Die Kirchenoberen fühlten sich gekränkt. Die Katholiken auch. Und das alles, weil eine Komikerin einen kirchenkritischen Rap-Song in ihrer Sendung zeigte. Nach "mühevoller Kleinarbeit" und Prüfung des Ganzen ist man sich in der Kölner Oberstaatsanwaltschaft jedoch einig, dass dies unter Kunstfreiheit fällt.

Die Komikerin Carolin Kebekus hat keine Ermittlungen wegen ihres Satire-Videos "Dunk dem Herrn" zu befürchten. Der Kölner Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn sagte, es werde nach einer Prüfung des Clips in "mühevoller Kleinarbeit" kein Ermittlungsverfahren geben. Nach einem Aufruf der Piusbrüder waren knapp 100 Anzeigen gegen das kirchenkritische Video bei der Staatsanwaltschaft eingegangen. Die Katholiken fühlten sich gekränkt und beklagten eine Störung der Religionsausübung.

In dem Clip "Dunk den Herrn" singt Kebekus als Nonne und Messdiener verkleidet einen Rap-Song mit Kirchenkritik und spart nicht mit frivolen Gesten. Der WDR hatte den Clip nicht gesendet, weil er - mit Blick auf die Achtung religiöser Überzeugungen - an einigen Stellen gegen das WDR-Gesetz verstoße.

Was man ertragen muss, ist sehr, sehr hoch

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft fällt das Video jedoch unter die Kunstfreiheit. "Die Grenze dessen, was man ertragen muss, ist sehr, sehr hoch", sagte Willuhn. Innerhalb einer Satire müsse der eigentliche Aussage-Inhalt genau überprüft werden.

Im Fall Kebekus sei dieser Aussage-Inhalt "nicht blasphemisch", also gotteslästerlich, "sondern nur kirchenkritisch". Vielleicht sei das Video nicht unbedingt geschmackvoll, es erfülle jedoch keinen Straftatbestand.

Quelle: ntv.de, dpa

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