Juristische Korrespondenz Lady Gaga gegen "Baby Gaga"
06.03.2011, 11:00 UhrGaga ist laut Duden eine umgangssprachliche Bezeichnung für einen Zustand "nicht recht bei Verstand". Das kann man sowohl von der Künsterlin Lady Gaga, wie auch von den Erfindern einer Eiscreme aus Muttermilch sagen. Dennoch sieht die Sängerin ihre Markenrechte verletzt.
Lady Gaga geht gegen eine Eisdiele vor, die eine neue Eiscreme aus Muttermilch in Anlehnung an den Namen der US-Sängerin "Baby Gaga" getauft hat. Lady Gaga habe der Eisdiele bis Mittwoch Zeit gegeben, den Namen der ungewöhnlichen Eissorte so zu ändern, dass er nicht mehr ihrem eigenen Namen ähnele, erklärten die Anwälte der extravaganten Sängerin in einem Schreiben. Außerdem solle der Eishersteller auch keine sonstigen Kreationen mehr mit ihr in Verbindung bringen. Wenn diese Forderungen nicht erfüllt würden, behalte sich Lady Gaga vor, die Justiz einzuschalten.
Das Café Icecreamists im Szeneviertel Covent Garden hatte Ende Februar das Eis aus Muttermilch präsentiert. Die Produktion der Sorte "Baby Gaga" war trotz saftiger Preise schnell ausverkauft. Eine Sprecherin des Cafés sagte, trotz des Erfolgs sei derzeit keine Vermarktung der Muttermilch-Eiscreme im größeren Rahmen geplant. Für das Eis hatten sich 15 Frauen Milch abgepumpt. Diese wurde pasteurisiert, mit Zitronenschale und Vanilleschoten vermengt und dann cremig gerührt. Serviert wurde das Eis von einer Kellnerin, die mit ihrer blonden Perücke und ihrem provokanten Outfit an Lady Gaga erinnerte.
. Sie nahmen eine Probe, um zu analysieren, ob es zum Verzehr zugelassen werden kann. Die Eisdiele habe zugestimmt, die Sorte so lange nicht mehr herzustellen, bis die Laborergebnisse vorlägen, sagte eine Behördensprecherin.
Quelle: ntv.de, AFP