Keine Nachzahlung für Tantiemen Presley-Erben gehen leer aus
23.11.2011, 17:06 UhrSie hatten wohl auf Millionen Euro gehofft. Doch ein Münchner Gericht macht den Erben von Elvis Presley einen Strich durch die Rechnung. Sie bekommen keine Nachzahlung aus dem Verkauf der Songrechte. Der "King" hatte die Rechte zu Lebzeiten für nur 5,4 Millionen Dollar abgetreten.
Die rechtlichen Nachkommen von Elvis Presley sind mit einer Klage um das Millionenerbe des "King of Rock 'n' Roll" gescheitert. Das Münchner Landgericht teilte mit, die Klage der Firma Elvis Presley Enterprises sei abgewiesen worden.
Presley habe sich 1973 "durch einen wirksamen Vertrag für die Nutzung seiner Verwertungsrechte abfinden lassen", hieß es in der Begründung des Gerichts. Die Firma, die den Nachlass der Musik-Legende verwaltet, hatte von der Plattenfirma Sony Music Entertainment Nachzahlungen in Millionenhöhe gefordert.
Nach dem Vertrag mit seiner damaligen Plattenfirma RCA Records bekamen Presley und sein Manager damals nur 5,4 Millionen Dollar für die Rechte an mehr als 1000 Songs, darunter Hits wie "Heartbreak Hotel", "Jailhouse Rock" oder "Hound Dog".
Die in dem Rechtsstreit auf den sogenannten Bestseller-Paragrafen im deutschen Urheberrechtsgesetz. Er besagt, dass ein Urheber dem Erfolg "angemessen" vergütet werden müsse.
Quelle: ntv.de, dpa