Rückgabe des Fahrzeugs berechtigtPS-Angabe muss stimmen
Die falsche PS-Angabe im Kaufvertrag berechtigt den Käufer zur Rückgabe eines Fahrzeugs. Darauf weist die Fachzeitschrift "NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht" unter Berufung auf ein Urteil des Kammergerichts Berlin hin.
Stimmt
die PS-Angabe im Kaufvertrag nicht, dann ist das gelieferte Fahrzeug nach Auffassung
des Gerichts mangelhaft und es handelt sich nicht um eine dem Käufer zumutbare Konstruktionsabweichung.
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Autokäufers auf Rückabwicklung
eines Kaufvertrages statt.
Der
Kläger hatte einen Neuwagen mit einer Motorleistung von 110 PS bestellt. Der gelieferte
Wagen des neuen Modells hatte jedoch nur 90 PS. Der Kläger wollte daraufhin den
Wagen zurückgeben, was der Händler verweigerte. Denn seiner Ansicht nach lag eine
zumutbare Konstruktionsabweichung vor.
Das
Kammergericht sah die Sache anders: Die Motorleistung sei für die Kaufentscheidung
regelmäßig von wesentlicher Bedeutung. Daher dürfe der Kunde bei Abweichungen nicht
zum Festhalten am Vertrag gezwungen werden.