Ratgeber

Rückgabe des Fahrzeugs berechtigtPS-Angabe muss stimmen

06.06.2012, 11:54 Uhr
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Die falsche PS-Angabe im Kaufvertrag berechtigt den Käufer zur Rückgabe eines Fahrzeugs. Darauf weist die Fachzeitschrift "NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht" unter Berufung auf ein Urteil des Kammergerichts Berlin hin.

Stimmt

die PS-Angabe im Kaufvertrag nicht, dann ist das gelieferte Fahrzeug nach Auffassung

des Gerichts mangelhaft und es handelt sich nicht um eine dem Käufer zumutbare Konstruktionsabweichung.

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Autokäufers auf Rückabwicklung

eines Kaufvertrages statt.

Der

Kläger hatte einen Neuwagen mit einer Motorleistung von 110 PS bestellt. Der gelieferte

Wagen des neuen Modells hatte jedoch nur 90 PS. Der Kläger wollte daraufhin den

Wagen zurückgeben, was der Händler verweigerte. Denn seiner Ansicht nach lag eine

zumutbare Konstruktionsabweichung vor.

Das

Kammergericht sah die Sache anders: Die Motorleistung sei für die Kaufentscheidung

regelmäßig von wesentlicher Bedeutung. Daher dürfe der Kunde bei Abweichungen nicht

zum Festhalten am Vertrag gezwungen werden.

Quelle: ntv.de