Technik

Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner Abzocke mit falschen Mahnungen

Betrüger nutzen die Mahnwelle der Unterhaltungsindustrie aus.

Betrüger nutzen die Mahnwelle der Unterhaltungsindustrie aus.

(Foto: ASSOCIATED PRESS)

Mit einer neuen Masche versuchen Trittbrettfahrer, die aktuelle Abmahnwelle der Unterhaltungindustrie auszunutzen. In zahlreichen E-Mail-Postfächern landen derzeit Abmahnungen, die den Empfänger wegen illegaler Downloads zur Kasse bitten.

In diesen Tagen bekommen viele Verbraucher ungewöhnliche E-Mail-Post, in denen es um einen potenziellen Urheberrechtsverstoß bezüglich des illegalen Downloads von Musikstücken geht. Zur Vermeidung juristischer Schritte soll der Angeschriebene binnen fünf Tagen 100 Euro Schadensersatz zahlen. Gedroht wird mit einem bereits in die Wege geleiteten Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart und "anderen offiziellen Unannehmlichkeiten" wie Hausdurchsuchungen und Gerichtsterminen. An dieser sonderbaren E-Mail einer gewissen "Rechtsanwaltskanzlei Olaf Kaltbrenner", die angeblich im Auftrag der Sony Music Entertainment Deutschland GmbH auf den Weg gebracht wurde, scheint wirklich nichts zu stimmen. Sie kann getrost ignoriert und in den virtuellen Papierkorb verbannt werden – anders als berechtigte Abmahnungen, auf die Verbraucher unbedingt reagieren sollten.

100 Euro via Ukash

Mit der unpersönlichen Anrede "Guten Tag" beginnt die E-Mail, mit der eine angebliche Anwaltskanzlei vorgibt, sie handle im Auftrag von Sony Music. Man habe festgestellt, dass über die IP-Adresse des Empfängers urheberrechtlich geschützte Werke in Form von Musik heruntergeladen worden seien. Zur Vermeidung weiterer Schritte sollen nun innerhalb weniger Tage 100 Euro Schadensersatz gezahlt werden, und zwar über den anonymen Internetdienst Ukash.

Verbraucher, die tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung begangen haben, erhalten regelmäßig mehrseitige Anwaltsschreiben, in denen auch der konkrete Verstoß detailliert dargelegt wird. Mit regulären Filesharing-Abmahnungen wird auch nicht das Herunterladen, sondern das gleichzeitige Uploaden beim Herunterladen durch die Peer-To-Peer Netzwerke vorgeworfen, da dies eine ungenehmigte Vervielfältigungs- und Verbreitungshandlung ist. Diesen Abmahnungen ist auch regelmäßig eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. "Seriös vorgeworfene Urheberrechtsverletzungen – beispielsweise wegen des widerrechtlichen Downloads beziehungsweise Uploads von Film oder Musiktiteln über Internettauschbörsen sollten Verbraucher sehr ernst nehmen", sagt Peter Lassek, Referent für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen. "Fristen sind hier oft knapp gesetzt und häufig geht es um recht hohe Streitwerte, so dass man sich anwaltlich beraten lassen sollte."

Anonyme Bezahlung, sieben Jahre Ermittlung

Im Falle der vermeintlichen Kanzlei Olaf Kaltbrenner fehlt es jedoch an jeglichen Details, und das eigentliche Vergehen wird überhaupt nicht näher spezifiziert. Die Mails sind noch nicht einmal an eine konkrete Person adressiert. Letztendlich ist weder eine Adresse des Anwalts noch eine Vollmacht von Sony beigefügt. Auch sollen die Angeschriebenen keine Unterlassungserklärung abgeben. Deutlichster Hinweis darauf, dass es hier um reine Abzocke geht, ist sicherlich auch die Tatsache, dass die Bezahlung anonym über einen Internetdienst erfolgen soll.

Schließlich soll das angeblich eingeleitete Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart "240 Js 419/04 Sta Stuttgart" lauten. Die Zahl 04 im Aktenzeichen hinter dem "/" hieße aber, dass die angeblichen Urheberrechtsverstöße bereits im Jahr 2004 bei der Staatsanwaltschaft aktenkundig wurden. Die Staatsanwaltschaft müsste also bereits rund sieben Jahre ermittelt haben. Etwaige Schadensersatzansprüche wären demnach längst verjährt.

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Hessen handelt es sich vorliegend um dreiste Trittbrettfahrer, die im Zuge der aktuellen Abmahnwelle in der Musik- und Filmindustrie den schnellen Euro machen wollen. Betroffene Verbraucher könnten daher Strafanzeige wegen (versuchten) Betruges stellen und die Mahnung getrost ignorieren.

Quelle: ntv.de, tle

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