Technik

IP-Adressen im Redtube-Fall "korrekt erfasst"Porno-Rechteinhaber windet sich

23.12.2013, 11:49 Uhr
imageVon Klaus Wedekind
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Redtube könnte am Ende der große Gewinner der Abmahn-Affäre sein, da das Streaming-Portal jetzt fast jeder kennen sollte. (Foto: n-tv.de)

Nachdem die Staatsanwaltschaft bereits Ermittlungen aufgenommen hat, meldet sich der Rechteinhaber, der hinter den Abmahnungen im Redtube-Fall steckt, zu Wort. Zusammengefasst lautet seine Stellungnahme: War alles korrekt, ich schwör.

Weil sich der Verdacht erhärtet hat, dass die die IP-Adressen der Abgemahnten im Redtube-Fall mit illegalen Tricks gesammelt wurden, ermittelt seit vergangener Woche die Staatsanwaltschaft Köln wegen möglicher falscher eidesstattlicher Versicherung gegen unbekannt. Es geht dabei um das Gutachten, das Abmahnanwalt Daniel Sebastian mit den Anträgen auf Herausgabe der persönlichen Daten von angeblichen Redtube-Nutzern beim Kölner Landgericht eingereicht hat. Darin versichert ein Mitarbeiter der Firma itGuards, dass deren Software "GLADII" die IP-Adressen korrekt und rechtmäßig erfasst hat.

Stellt sich jetzt heraus, dass dem nicht so war, könnte bei den Ermittlungen gegen unbekannt letztendlich auch der Rechteinhaber der angeblich konsumierten Pornofilme ins Visier der Fahnder geraten. Dazu müsste die Staatsanwaltschaft Köln der von deutschen geleiteten Schweizer Firma The Archive nachweisen, dass sie von dem rechtswidrigen Vorgehen ihres Auftragnehmers wusste.

Vermutlich deshalb hat sich jetzt The-Archive-Gründer Ralf Reichert zu einer Stellungnahme genötigt gefühlt. Der Deutsche, der auch Chef des Musiklabels Intergroove ist, weist laut "Heise.de" die Vorwürfe weit von sich. Es sei zu "einer Vielzahl von falschen Spekulationen über eine möglicherweise sogar unrechtmäßige Datenerhebung gekommen", schreibt er. "Diesen Vorwürfen ist entschieden entgegenzutreten."

"Entschieden" wäre, wenn The Archive beweisen könnte, dass die IP-Adressen sauber gesammelt wurden. Doch davon ist in der Mitteilung nichts zu finden. Das verwendete Programm "GLADII" basiere "auf üblichen Internet-Technologien. Der Einsatz von Viren, Trojanern und Malware kann ausgeschlossen werden." Der Einsatz der Software lasse "keine rechtliche Bedenken zu". Man habe IP-Adressen, Links und Zeiten "korrekt erfasst". "Vertipper-Domains und Umleitungen können ausgeschlossen werden", schreibt Reichert.

Schwacher Erklärungsversuch

Die Erklärung der plötzlich gestiegenen Abrufzahlen der sonst kaum geklickten The-Archive-Pornos nennt "Heise.de" zutreffend "krude": "Wegen dem Einsatz einer Monitoring-Software zur Feststellung der Verfügbarkeit von den Medien-Dateien kann es zu einem Anstieg der Views auf den Portalseiten kommen." Nicht nur die Grammatik deutet darauf hin, dass bei diesem Satz kein geschickter Jurist Beistand geleistet hat.

Auch zum Software-Gutachten hat The Archive eine Ergänzung parat, die überraschenderweise genau das verneint, was Experten und inzwischen auch die Staatsanwalt anzweifeln: "Den Einsatz von etwaigen Werbebannern oder Werbebannercode oder Domain-Weiterleitungen oder Trojanern, Viren oder andere Malware konnten wir hingegen nicht feststellen." Begründung? Fehlanzeige.

Unterdessen hat Redtube juristisch gegen The Archive zurückgeschlagen und die Abmahnwelle vorerst durch eine einstweilige Verfügung vom Hamburger Landgericht stoppen lassen. Eine Reaktion des Unternehmens und deren Anwälten steht noch aus. Möglicherweise geht dem im März 2011 gegründete The Archive ohne Einnahmen aus Abmahnungen bald die Luft aus. Die Schweizer "Handelszeitung" berichtet, dass das Unternehmen für 2012 keinen einzigen Franken Steuern bezahlt hat. Das versteuerbare Vermögen belief sich auf exakt die für die AG-Gründung nötigen 100.000 Franken.

Quelle: ntv.de