Der Tag"Badewannen-Mord": Staatsanwaltschaft fordert Freispruch
Sitzt Manfred Genditzki für einen Mord im Gefängnis, den es nie gegeben hat? Im Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannen-Mord hat jetzt selbst die Staatsanwaltschaft Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Sie fordert in dem Verfahren am Landgericht München I einen Freispruch für den angeklagten Manfred Genditzki. Er hatte für die mutmaßliche Tat rund 13 Jahre im Gefängnis gesessen. Die Staatskasse sei verpflichtet, Genditzki dafür zu entschädigen, sagte Staatsanwalt Michael Schönauer. Der 62-Jährige war 2010 vom Landgericht München II zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Schwurgerichts hatte er die Seniorin im Oktober 2008 in deren Wohnung im oberbayerischen Rottach-Egern nach einem Streit auf den Kopf geschlagen und dann in der Badewanne ertränkt. Er hat die Vorwürfe stets bestritten und um eine Wiederaufnahme des Verfahrens gekämpft.