Der TagBibber: Bei Gasknappheit blieben auch die Schwimmbäder kalt
Bei einer Gasnotlage in Deutschland sind Privathaushalte und Bildungsstätten sowie medizinische Einrichtungen komplett vor Abschaltungen geschützt - es könnte aber neben der Industrie auch den Freizeitbereich treffen. Das legte der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, im Gespräch mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) dar. Eine Gasmangellage sei "eine echte Krise", sagte Müller.
Zu den geschützten Kunden gehörten neben Feuerwehr, Krankenhäusern, Polizei, Schulen, Kitas, Gefängnissen und der Bundeswehr auch alle Privathaushalte mit einem Gasverbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden Gas im Jahr, sagte der Behördenchef. Ebenfalls geschützt sind Gewerbebetriebe mit einem Verbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr, darunter fallen etwa Bäckereien und Supermärkte. Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder müssten sich allerdings auf Abschaltungen einstellen.
Bei Großverbrauchern in der Industrie geht es den Angaben zufolge um sechs Kriterien, nach denen sich die Abschaltung richtet. Das sind neben der Dringlichkeit der Maßnahme auch die Größe der Firma, die Vorlaufzeiten - denn einige Unternehmen benötigen mehr Zeit für das geordnete Herunterfahren - sowie die damit verbunden wirtschaftlichen Schäden. Schließlich gehe es um die Kosten und die Wiederinbetriebnahme sowie um die Bedeutung der Versorgung für die Allgemeinheit, führte Müller aus und verwies etwa auf Lebensmittel und Medikamente. Es sei dabei nicht möglich, diese Kriterien in eine eindeutige Reihenfolge zu bringen.